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Kinder im Alter von zwölf Jahren

Aus der September 1961-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es gehen viele Berichte ein, aus denen hervorgeht, daß immer mehr Schüler der Sonntagsschule Mitglieder Der Mutterkirche und ihrer Zweige werden. Es ist stets eine Freude zu erfahren, daß ein Kind diesen Schritt getan hat, wenn es dazu bereit ist — nämlich als Ergebnis seines geistigen Wachstums.

Eine Zweigkirche berichtet, daß im vergangenen Jahr sieben Schüler Kirchenmitglieder wurden und mehrere sich um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche beworben haben. Eine Kirche in Australien berichtet, daß von sechs Schülern, die während des letzten Jahres die Sonntagsschule im Alter von zwanzig Jahren verließen, vier der Kirche beigetreten sind. Eine andere Kirche berichtet: „Unsere Sonntagsschule ist überfüllt, und junge Menschen, die sie nach Erreichen der Altersgrenze verlassen haben, zählen zu unseren aktivsten Kirchenmitgliedern.“

Ein Sonntagsschullehrer hat das Vorrecht und die Pflicht, die Schüler im Unterricht so zu unterweisen, daß sie vorbereitet werden, die Verantwortung zu übernehmen, die die Kirchenmitgliedschaft mit sich bringt; denn unsere Führerin Mrs. Eddy hat im Handbuch Der Mutterkirche (Art. IV, Abschn. 3) vorgesehen, daß „Kinder, die das zwölfte Jahr erreicht haben, die zur Aufnahme empfohlen werden und deren Aufnahmegesuch von einem gesinnungstreuen Schüler Mrs. Eddys, einem Vorstandsmitglied oder einem Schüler des Unterrichtsrates gegengezeichnet ist,. .. zur Mitgliedschaft in Der Mutterkirche zugelassen werden [können].“ Die Satzungen der örtlichen Zweigkirche sowie auch die Gesetze des Staates müssen in Betracht gezogen werden, wenn ein Minderjähriger sich Mitgliedschaft in einer Zweigkirche bewirbt.

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