Empfangszimmer der Lehrer und Vertreter.— Abschnitt 11. Lehrer und Vertreter der Christian Science sollen ihre Empfangszimmer weder in den Zweigkirchen, noch in den Lesezimmern, noch in irgendeinem mit denselben in Verbindung stehenden Raum haben.

Ein neues Statut.
Artikel XXIII.
Aus der September 1909-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft