Um Der Mutter-Kirche unnötige Kosten zu ersparen, werden vom 1. Juni 1922 an für gezahlte Kopfsteuern keine Quittungen mehr verabfolgt, es sei denn, der Einsender des Betrages verlange eine solche. Diese Änderung ist in Übereinstimmung mit der in der Geschäftswelt üblichen Praxis und entlastet Die Mutter-Kirche von einer stets wachsenden Ausgabe. Sie gibt dem Felde Gelegenheit, den Schatzmeister in einer Weise zu unterstützen, die allen zugute kommt. Ein freundliches Entgegenkommen in bezug auf obiges wird sehr geschätzt werden.