Schatzmeister Der Mutter-Kirche
Kopfsteuer:— Die in Artikel VIII, Abschnitt 13, des Kirchenhandbuchs vorgesehene Kopfsteuer der Mitglieder Der Mutter-Kirche ist am 1. Juni fällig, kann jedoch zu jeder beliebigen Zeit des Jahres entrichtet werden. Die Kopfsteuer der im November aufgenommenen Mitglieder wird vom vorhergehenden Juni, das heißt, vom Anfang des Kirchenjahres an, berechnet. Übersteigt die eingesandte Summe den zum Ausgleich des Kontos notwendigen Betrag, und vermerkt der Sender nichts Gegenteiliges, so wird ihm dieser Überschuß für das laufende Jahr gutgeschrieben.
Beiträge für die „Christian Science Benevolent Association,“ sowie den Allgemeinen Fonds und den Fonds für Grundeigentum Der Mutter-Kirche, sind willkommen.
Man adressiere die Zahlungen gefälligst an Edward L. Ripley, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Back Bay Station, Boston, Massachusetts.
Schriftführer Der Mutter-Kirche
Korrespondenz wegen Mitgliedschaft in Der Mutter-Kirche richte man gefälligst an: Geo. Wendell Adams, Clerk, 236 Huntíngton Avenue, Back Bay Station, Boston, Massachusetts. An gleicher Stelle sind auch die Formulare für Aufnahme-Gesuche erhältlich.
Vorstand der Christlichen Wissenschaft
Alle für den Vorstand der Christlichen Wissenschaft bestimmte Korrespondenz adressiere man gefälligst an The Christian Science Board of Directors, 105 Falmouth Street, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, und nicht an Einzelpersonen.
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