Christlich-wissenschaftliche Pfleger. Abschn. 31. Ein Mitglied Der Mutterkirche, das sich als christlich-wissenschaftliche Pflegerin oder christlich-wissenschaftlicher Pfleger bezeichnet, muß eine Person sein, die eine demonstrierbare Kenntnis von der Ausübung der Christlichen Wissenschaft hat, die die im Krankenzimmer nötige praktische Weisheit besitzt und die Kranken angemessen betreuen kann.
Solche Personen können in Übereinstimmung mit den von den Verlegern aufgestellten Regeln eine Anzeige im Christian Science Journal veröffentlichen lassen.
(Kirchenhandbuch von Mary Baker Eddy, Artikel VIII Abschn. 31)