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Unter anderen Pflichten muß The Christian Science Publishing Society...

Aus der November 1905-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Unter anderen Pflichten muß The Christian Science Publishing Society die Berechtigung der Kirchen und Gesellschaften beurteilen, die ihre Gottesdienste in dem offiziellen Organ der Gemeinschaft anzeigen wollen und so als Bestandteil der Kirche Christi, des Scientisten identifiziert werden. Die, welche diese Pflicht zu erfüllen haben, finden häufig Hindernisse in ihrer Arbeit wegen der nachlässigen Methoden und Mangel an richtiger Organisation in einigen der kleineren Kirchen und Gesellschaften. Einige dieser kleineren Gemeinden sind wirklich unorganisch, andere haben nicht durchdachte und unvollkommene Organisationsformen und daher ist die Aufgabe die Berechtigung ihrer Ansprüche zu offizieller Anerkennung zu bestimmen, häufig recht schwierig. In einigen Orten hat manchmal nur jemand „die Aufsicht” darüber; sie halten keine Vorleserwahl ab, sie besitzen keine Maßregel zur Aufnahme zutrittsfähiger Personen, keine Liste der Mitglieder und keine bestimmten Anordnungen zur Ordnung ihrer Finanzen. Alle diese Versäumnisse und Unordnungen bewirken gewöhnlich unzufriedene Zustände, die unserer Sache schaden und sie in ihrem wohlberechtigten Wachstum hindern.

Wir glauben, daß jede kleine Gesellschaft Arbeiter, die zusammen kommen und Gottesdienste halten, hoffen, daß sie sich als Kernpunkt einer großen und blühenden Kirche erweisen, und in den meisten Fällen geht diese Hoffnung in Erfüllung. Daher ist es weise, einen Grund zu legen, der eine fortschrittliche und wachsende Organisation unterstützen wird. Dies bedeutet nicht, daß „wo zween oder drei ... in Seinem Namen” versammelt sind, daß sie eine Organisation bilden sollten, die den Bedürfnissen einer Kirche von mehreren hundert Mitgliedern entspricht, jedoch sollte die Anordnung genau sein und solche Regeln enthalten, die regelrechte geschäftliche Verhandlungen bezwecken, der Gesellschaft Wachstum gewähren und die Rechte der einzelnen Mitglieder beschützen. Wenn die ersten Schritte richtig unternommen werden, so wird viel Reibung und Mißverständnis verhütet. In vielen Orten ist es nur Mangel an Kenntnis, wenn Verwirrung herrscht.

Kurz gefaßt, sind die Hauptsachen: 1. Eine Gesellschaft, die nicht im Widerspruch mit dem Gesetze des Staates ist, wodurch die Bildung und das Verhalten religiöser Gesellschaften regiert werden. 2. Regeln oder Statuten, die sich nach den Anforderungen des Staatsgesetzes richten, und welche die Wahl neuer Mitglieder zulassen, die Entlassung der Mitglieder, die Wahl der Vorleser und anderer nötiger Beamten, ferner, für das Halten der regulären und außerordentlichen Versammlungen. Je einfacher diese Regeln sind und je weniger Regeln sie haben, desto besser ist es für die Gesellschaft, doch sollte dies nicht zu der Ansicht führen, daß wir irgend etwas Unbestimmtes oder Unvollkommenes verteidigen wollen. Wenn die Gesellschaft an Mitgliedschaft und Bedeutung zunimmt, können andere Regeln hinzugefügt werden, doch sollten sie nur derart sein, wie das Wachstum der Organisation es verlangt, und um die Angelegenheiten der Verwaltung der Gesellschaft zu vereinfachen und nicht eine verwickelte und lästige Gesetzgebung des Verfahrens zu gründen. 3. Eine vollständige und fehlerlose Liste der Mitgliedschaft; ein leserliches und richtiges Verzeichnis der Verhandlungen der Gesellschaft in ihren geschäftlichen Versammlungen und ein strenges Befolgen der Regeln und Statuten, besonders derjenigen in Bezug auf die Wahl der Beamten. Wir wissen natürlich, daß die Regeln und Statuten an und für sich nicht eine Kirche Christi, des Scientisten bilden, doch wenn sie bestimmt und hinlänglich sind und in beiden, dem Geiste und Buchstaben befolgt werden, so dienen sie sicherlich zur Förderung der Harmonie und gereichen so zur Wirksamkeit und Wohlfahrt der Kirche sowohl als zum Frieden und Glück der einzelnen Mitglieder.

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