Artikel XXIII.
Anerkennung.— Abschnitt 12. Um eine Anzeige in das „Christian Science Journal“ einrücken zu dürfen, ist es für Kirchen und Vereine erforderlich, daß sie alle andern Christian Science Kirchen und Vereine, die in besagtem „Journal“ annoncieren, als solche anerkennen, und daß sie denselben gegenüber ein christliches, brüderliches Verhalten bekunden.
Artikel XXVI.
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