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Bedingungslose Ergebung der „nächsten Freunde.“

Aus der Oktober 1907-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Der Prozeß, der im Namen der „nächsten Freunde” Mrs. Eddys am ersten März 1907 angefangen, aber ohne ihre Kenntnis oder Einwilligung, nahm letzten Mittwoch plötzlich ein Ende als der Advokat dieser „nächsten Freunde” nicht nur die Verhandlungen vor dem Richter Edgar Aldrich, Hon. Hosea W. Parker und Dr. George F. Jelly, vom Richter Chamberlin ernannte Referenten, um Mrs. Eddys Fähigkeit der Leitung ihrer eigenen Geschäftsinteressen zu entscheiden, aufhob, aber auch zu gleicher Zeit einen freiwilligen Antrag stellte, den Prozeß fallen zu lassen. Das Folgende ist ein voller Bericht des Verhörs am Mittwoch den 21. August, des sechsten Tages der Verhandlungen:

— Was folgt, meine Herren?

— Mit Gewährung des Gerichts wird es den Referenten angenehm sein, zu erfahren, daß der Anwalt der „nächsten Freunde” heute bei dem Gerichtsschreiber einen Antrag zur Beendigung des Prozesses niederlegte, und daß sie hiermit ihr Gesuch vor den Referenten zurückziehen, ohne sich zu erkundigen, was dieselben über die ihnen vom Richter Chamberlin vorgelegten Fragen entschieden haben. Dies geschah aus vielen Gründen. Der Hauptgrund ist die Erkenntnis der Nutzlosigkeit eines gegenwärtigen Resultats einer Entscheidung zu ihren Gunsten, wie der Fall jetzt steht, im Vergleich mit den Lasten und Verlusten, die wir erleiden müssen, sowohl vor als nach der Entscheidung. Dieser Prozeß ist fast gänzlich uneigennützig, da nicht ein einziger Dollar dieses großen Vermögens, dessen Existenz bewiesen ist, oder der infolge dieses Prozesses noch größer werden kann, zu dieser Zeit in den Besitz der „nächsten Freunde” kommen kann. Auch liegen sentimentale Gründe vor, welche den ernsten Wunsch der „nächsten Freunde” die Tatsachen und Gründe, weshalb dieser Prozeß unternommen wurde, zu beweisen, dennoch überwiegen, — und deshalb ist dieser Prozeß nun beendet.

. — Mit Genehmigung Ew. Gnaden stellen meine Kollegen der Oberstaatsanwalt Mr. Eastman und Allen Hollis, im Namen von Mrs. Eddy, mit mir den folgenden Antrag.

Richter Aldrich. — Den folgenden was?

Mr. Streeter. — Den folgenden Antrag: „Daß die Referenten mit dem Verhör fortfahren, um die ihnen vorgelegte Frage zu entscheiden, nämlich: Mrs. Eddys Fähigkeit am ersten März 1907 ihre eigenen Geschäftsangelegenheiten zu leiten.”

Diesen Antrag möchte ich kurz und vielleicht gelassener als die Tatsachen es erlauben, besprechen. Wenn es uns erlaubt ist fortzufahren, werden wir beweisen, daß Mrs. Eddy am zwölften Februar anfing, die Verwaltung ihres Vermögens während ihres Lebens anzuordnen und auch seinerzeit großmütig für ihre Verwandten sorgte. Ich will nicht die Einzelheiten besprechen, sondern nur sagen, daß wenn Ew. Gnaden noch nicht überzeugt sind, wir ohne Zweifel Mrs. Eddys vollkommene Fähigkeit ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen, beweisen können und auch, daß in den letzten zwei Wochen im Februar, zwei Wochen vor Anfang dieses Prozesses, sie für die Verwaltung ihres Vermögens mit Weisheit und für ihre nächsten Verwandten als eine edle, christliche Frau sorgte.

Weder Mrs. Eddy, noch ihre Advokaten besitzen die Macht die sogenannten „nächsten Freunde” zu hindern, Richter Chamberlin zu bewegen, den Prozeß fallen zu lassen. Ebensowenig können wir sie daran hindern, daß sie sich inmitten des Verhörs vor den Referenten bedingungslos ergeben. Sie begannen diesen erbärmlichen Angriff auf die Persönlichkeit, das Vermögen und den religiösen Glauben einer alten Bürgerin von New Hampshire und jetzt sechs Monate später, nachdem ihre Anklagen fallen, ziehen sie sich zurück. Sie haben gesetzlich das Recht dazu; aber ich spreche von Mrs. Eddys gesetzmäßigem Rechte.

Erlauben Sie mir, die Situation wieder ohne Erregung zu überblicken. Mrs. Eddy ist eine geehrte Bürgerin dieses Staates; sie darf den gerichtlichen Schutz des Staates beanspruchen. Sie ist die Gründerin und das Haupt einer großen religiösen Organisation mit mehreren hunderttausend ergebenen Anhängern. Am ersten März lebte sie ruhig in ihrem eigenen Hause, umgeben von selbst erwählten treuen Freunden. Sie besaß ein großes Vermögen, das sie sich fast ausschließlich durch den Verkauf ihrer religiösen Schriften erworben. Man wird seinerzeit einsehen lernen, daß, nachdem sie freimütig für ihre Verwandten sorgte, sie einen großen Teil ihres Vermögens der Förderung ihrer religiösen Ansichten widmete. Sie ist eine gute Bürgerin. Sie hatte und hat das Recht auf den Schutz des Gesetzes.

An demselben Tage, am ersten März wurde dieser Prozeß von einer reichen Zeitung begonnen, die berühmte Advokaten dazu anstellte und bezahlte. Es war hauptsächlich ein Angriff auf die religiösen Lehren einer großen religiösen Führerin. Ein Sohn und ein Adoptivsohn willigten ohne vieles Bedenken ein, daß ihre Namen als „nächste Freunde” benützt wurden, und der Agent für diese Zeitung, welcher den Sohn am 29. Nov. in Lead, S. D., und den Adoptivsohn am 6. März in Waterbury, Vt., aufsuchte und zur Teilnahme überredete, sitzt nun in der Gegenwart Ew. Gnaden am Tische der Berichterstatter und schreibt.

Dieser Prozeß wurde in Mrs. Eddys Namen gegen zehn ehrliche Männer begonnen; erstens unter dem Vorwande, daß sie nicht fähig sei ihre eigenen Interessen zu schützen; zweitens, daß die zehn Angeklagten sich Mrs. Eddys Einkünfte unrechtmäßig aneigneten. Keiner dieser Angeklagten hatte je einen Dollar ihres Geldes entwendet; sie haben es beeidigt und die Wahrheit ihrer Aussage ist bewiesen worden. Dieser Prozeß beruhte auf bösen Absichten.

Gesetzlich war diese Situation ganz eigenartig. Dem Gesetze nach war Mrs. Eddy keine Angeklagte, obwohl dieser Prozeß ganz und gar gegen sie gerichtet war. Sie war keine Klägerin, da der Prozeß gegen ihren Willen geführt wurde. Ihre Verwalter, die ihr ganzes Vermögen unter rechtsgültigem Titel verwalteten, baten um Erlaubnis Einspruch erheben zu dürfen, doch wurde ihre Bitte abgeschlagen. Mrs. Eddy bat persönlich um den Schutz des Gerichtes. Sie sagte, daß die Fortsetzung dieses Prozesses von den sogenannten „nächsten Freunden” ein Mißbrauch des Gesetzes sei und ein ungerechtes Eingreifen in ihre gerichtlichen und gesetzmäßigen Rechte und daß sie zu schnellem Beistand berechtigt sei.

Sie bewies, daß sie zufolge der Konstitution und des Gesetzes zu einer Entscheidung der Fragen berechtigt sei; erstens: ob ihre Vermögensinteressen vollkommen beschützt seien und wären und ob es gerichtliche und rechtmäßige Gründe gebe zur Fortsetzung dieses Prozesses von den „nächsten Freunden”; zweitens: ob die Vollmacht und ihre Ernennung von Verwaltern und Advokaten ihre freie und einsichtsvolle Handlung sei, ihrem eigenen Wunsche entsprechend; ob der Prozeß im guten Glauben zu ihrem persönlichen Vorteil geführt werde, und dann bat sie als Bürgerin um eine schnelle Entscheidung dieser und anderer Fragen — aber umsonst. Diese sogenannten „nächsten Freunde,” ihre Ankläger, widersetzten sich ihrem Gesuch in erbitterter Weise und infolge dessen wurde es ihr abgeschlagen. Sie bestanden darauf, daß ihre Fähigkeit gerichtlich entschieden werden sollte und das Gesuch wurde ungeachtet Mrs. Eddys Protests bewilligt.

Sie wurden zu Referenten ernannt um über diese Ihnen übertragenen Fragen zu entscheiden. Vollständig überzeugt, daß das Verhör dieser Beweise nur durch einen Rechtsspruch entschieden werden könnte, zögerte Mrs. Eddy nicht, Ihnen die Entscheidung zu überlassen. Sie hat Ihnen beigestanden um eine vollständige Untersuchung zu erlangen. Sie hat sich keinen von den Referenten gemachten Vorschlägen widersetzt, um ihnen bei einer gerechten Entscheidung zu helfen. Sie hat sich Ihrer persönlichen Prüfung in der Gegenwart der „nächsten Freunde” unterzogen, und der stenographische Bericht darüber, der in mancher Hinsicht unrichtig ist, wurde veröffentlicht.

Sie wurde gebeten sich von feindlichen Irrenärzten untersuchen zu lassen, und um Ihnen zu helfen ein gerechtes Urteil zu fällen hat sie auch das erlaubt. Nichts, was Ew. Gnaden für gut dünkte um die Wahrheit zu beweisen, ist Ihnen von ihr oder ihrem Advokaten verweigert worden.

Dies ist der fünfte Tag des Verhörs und mit Ausnahme von Ihrer persönlichen prüfenden Unterredung mit Mrs. Eddy, sind die einzigsten gelieferten Beweise einige Briefe, die von Tausenden ausgesucht sind und einige Fragmente ihrer anderen Schriften. Auf die Anklage, daß ihr Geld mißbraucht und ihr Besitztum nicht in guter Obhut sei, ist kein Beweis geliefert. Die Anklage, daß sie unfähig ist, wurde als unwahr bewiesen, und nun haben diese Menschenfreunde, welche vor Gericht angaben, daß sie diesen Prozeß nur als Freunde, in Mrs. Eddys Interesse und zu ihrem Schutz führten, ihre wirkliche Absicht der Welt offenbart. In einer heutigen Bostoner Morgenzeitung heißt es, daß sie gestehen, ihre Aussichten im gegenwärtigen Verhör seien hoffnungslos, daß es ihnen nicht gelingen kann Mrs. Eddys Unfähigkeit zu beweisen so lange sie lebt, aber „daß es nun ihre Absicht sei Mrs. Eddys Tod abzuwarten” und wenn sie sich nicht verteidigen kann, ihr Testament anzugreifen. Es wird ferner gesagt, daß die eminenten Advokaten „beschlossen, der scharfsinnigste Plan sei, den Prozeß schnell und unerwartet bei Seite zu schieben und alle Beweise, die sie dem Gericht während der Untersuchung der Referenten über die Wahnbilder Mrs. Eddy vorgelegt, bereit zu halten”; Beweise, die, wie sie zugeben, jetzt für ihre Anklagen nicht taugen, aber welche, wie sie hoffen, wenn Mrs. Eddy die Augen im Tode geschlossen hat, behülflich sein mögen in einem späteren Prozeß, zu welchem die Männer von New Hampshire geladen werden, und so ziehen sie sich zurück um, wie sie zugeben, es zu verhindern, daß Mrs. Eddy von Ihnen für kompetent anerkannt wird.

Infolgedessen glauben wir, daß Mrs. Eddy zu einer Untersuchung ihrer Fähigkeit — wie die Sache jetzt steht — berechtigt ist, und sollten Sie anders denken, dann nach andern Beweisen, die sie auch liefern kann. Ein anderes Resultat wird der hiesigen gerichtlichen Justiz in den Augen der Welt zum Vorwurf werden.

Dies berührt nicht nur Mrs. Eddy, sondern jeden bejahrten Bürger des Staates, dessen Persönlichkeit, Vermögen und religiöse Überzeugungen nun in Gefahr sind. Im Namen aller derer und im Namen dieser bejahrten, ehrenwerten und geehrten Frau, bitte ich höflichst, daß eine Untersuchung ihrer Fähigkeit in dieser ihr aufgezwungenen und von Ihnen vom Gericht zugegebenen Entscheidung gestattet wird.

Richter Aldrich. — Ist Ihr Antrag schriftlich, Mr. Streeter?

Mr. Streeter. — Ich habe ihn nicht schriftlich niedergelegt.

Richter Aldrich. — Er wird zu Protokoll genommen, wie Sie es gesagt haben.

Mr. Streeter. — Ja, Ew. Gnaden, gewiß.

Richter Aldrich. — Wir haben nur diese Bemerkung über die gegenwärtige Lage dieses Rechtsfalles zu machen. Wir haben von Anfang an in dem Glauben gehandelt, daß dieser Antrag sich auf das Hab und Gut bezöge. Wir haben versucht den Prozeß von diesem Standpunkte zu führen und so viel wie möglich alle Betrachtungen über religiöse Grundsätze und religiösen Glauben auszuschließen. Um zu einem Resultate zu gelangen, muß natürlich ein Prozeß geführt werden, entweder der Gerechtigkeit oder des Gerichts. Das war der Fall in diesem Prozeß und so entwarf der Richter Chamberlin einen Plan, den er den Referenten vorlegte und in allen Einzelheiten bestimmte, welche Parteien vor Gericht erscheinen sollten, da er augenscheinlich glaubte, daß die „nächsten Freunde” das Recht zu ihrer Klage beweisen könnten. Sie haben sich von diesem Verhör zurückgezogen mit der Anzeige, daß sie beabsichtigen, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen, die Klage vor dem höheren Gericht zurückzuziehen, und deshalb glauben wir, daß jetzt weder Mrs. Eddy etwas zu beantworten hat noch wir etwas zu entscheiden haben, daher halten wir uns nicht für berechtigt die Untersuchung ex parte fortzusetzen um Mrs. Eddys geistigen Zustand am ersten März zu beweisen. Wir glauben, daß wir dem Gerichtsamt berichten sollten, was getan worden ist, — das heißt, den von der Kommission gelieferten Beweis berichten.

Ich mag mich in der Bedeutung Ihres Antrags irren, Mr. Streeter, und obwohl dies ein friedlicher Prozeß ist, sind dennoch, wie ich schon gesagt, die Interessen verschiedener Parteien damit verbunden und wenn eine Partei, welche ihre geistige Unfähigkeit ihre Klage fortzusetzen zugibt und sich zurückzieht, so bleibt wirklich keine Streitfrage mehr übrig. Unserer Meinung nach bleibt für Mrs. Eddy jetzt nichts zu beantworten. Wenn wir meinen Rat befolgen und alle bisherigen Beweise berichten und dann darüber Bericht erstatten was die „nächsten Freunde” auf Ihren Antrag hin getan, so wird Richter Chamberlin, falls wir im Irrtum über dieses sich Zurückziehen der „nächsten Freunde” sind, die Fortsetzung des Verhörs anordnen; falls wir aber im Rechte sind, kann er die Situation nur als solche ansehen in der die Kläger das Recht haben, die Anklage zurückzuziehen und somit den Prozeß fallen lassen.

Wenn wir den Prozeß fortsetzen, so könnten wir etwas unternehmen wozu wir kein Recht haben und unserer Meinung nach, würde das der Fall sein, wenn wir in der Abwesenheit der „nächsten Freunde” die Frage über Mrs. Eddys Fähigkeit entscheiden würden. Heben wir aber das Verhör auf und berichten dem Richter Chamberlin was geschehen ist, so kann kein Unheil entstehen, ausgenommen was die Verzögerung verursacht.

Ehe diese drei Bände des Stenographen einen formellen Teil des Berichtes ausmachen, sollten sie entweder von mir oder zusammen mit Mr. Parker und Dr. Jelly oder vom Rat korrigiert werden. Natürlich sind mehrere wörtliche Fehler vorhanden. Hiermit wollen wir niemand kritisieren. Ist sonst noch etwas zu sagen? Haben Sie etwas einzuwenden, Mr. Streeter? Haben Sie etwas über die Weigerung das Verhör fortzusetzen einzuwenden?

Mr. Streeter. — Ich muß es ja annehmen; wenn ich es verhindern könnte, Ew. Gnaden, würde ich es tun. Ich bitte um Verzeihung Ew. Gnaden; ich verstand Ihre Frage nicht. Sie fragten, ob ich etwas dagegen einzuwenden hätte?

Richter Aldrich. — Ja.

Mr. Streeter. — Jawohl, ich habe etwas dagegen einzuwenden.

Copyright, 1907, Mary Baker G. Eddy.
Verlagsrecht 1907, Mary Baker G. Eddy.

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