Anschluß an andere Vereinigungen. — Abschnitt 14. Es soll die Pflicht der Mitglieder der Mutterkirche und deren Zweigkirchen sein, Frieden auf Erden und Wohlgefallen gegen die Menschen zu fördern. Die Mitglieder der Mutterkirche sollen sich jedoch künftig keinen andern Vereinigungen außer denjenigen, welche im Kirchenmanual erwähnt sind, als Mitglied anschließen, und sie sollen sich bestreben, die Wohlfahrt der Menschheit durch die Demonstration der Verordnungen der göttlichen Liebe zu fördern.
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