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Neue Statuten.

Artikel XII.

Aus der August 1908-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Regelmäßige und spezielle Versammlungen.

Jährliche Versammlungen. — Abschnitt 1. Die regelmäßigen Versammlungen der Mutterkirche sollen alljährlich am Montag nach dem ersten Sonntag im Monat Juni abgehalten werden. Außer den Beamten braucht niemand zugegen zu sein. Diese Versammlungen sollen dem Vorlesen der Berichte des Schatzmeisters, des Sekretärs und der Komiteen sowie den allgemeinen Berichten vom Arbeitsfelde gewidmet sein. Am Montag sollen sich die Mitglieder zerstreuen.

Versammlungen des Vorstands.— Abschnitt 2. Die jährliche Versammlung des Vorstands der Christian Science zur Wahl der Beamten und anderer geschäftlichen Angelegenheiten soll am Montag vor der jährlichen Gemeindeversammlung abgehalten werden. Die regelmäßigen Versammlungen zur Aufnahme neuer Mitglieder in die Mutterkirche und zur Erledigung anderer geschäftlichen Angelegenheiten, welche dem Präsidenten vorgelegt werden, sollen alljährlich am Freitag vor dem ersten Sonntag des Monats Juni und am ersten Freitag des Monats November abgehalten werden. Spezielle Versammlungen können, auf Wunsch des Sekretärs, zu irgend einer Zeit stattfinden.

Artikel XX.

Keine Mißbehandlung.— Abschnitt 8 (§2). Mitglieder der Mutterkirche, welche unsere Führerin oder ihre Gehilfen ohne deren Einwilligung mißbehandeln oder behandeln sollen bestraft werden, und falls sie sich des Vergehens zum zweitenmal schuldig machen, soll ihr Name für immer von der Mitgliedliste der Mutterkirche gestrichen werden.

Artikel XXXIV.

Rundreise-Lektor.— Abschnitt 5. Die Mutterkirche soll alle drei Jahre einen Rundreise Lektoren der Christian Science ernennen. Falls er seine Amtspflicht in zufriedenstellender Weise erledigt, soll er drei Jahre im Amt bleiben. Er soll in den Vereinigten Staaten, in Kanada, in Großbritannien und Irland Vorträge halten.

Artikel XXVIII.

Kommunions-Gottesdienst. — Abschnitt 16. Es sollen in der Mutterkirche Christi, des Scientisten, keine Kommunions-Gottesdienste mehr stattfinden.

Artikel XXVIII.

Das Angeben der Personenzahl.— Abschnitt 8. Christian Scientisten sollen weder die Mitgliederzahl der Mutterkirche noch die ihrer eigenen Kirche berichten. Wie die Heilige Schrift lehrt, sollen sie sich von der Persönlichkeit abwenden und die Personen nicht mehr zählen.

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