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Notiz.

Aus der Juni 1909-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Hiermit ersuche ich die Christian Scientisten auf unserem Kontinent und in anderen Ländern das folgende Statut zu befolgen.

Ein amendiertes Statut.

Artikel XXIII.

Keine Einmischung.— Abschnitt 10. Ein Mitglied der Mutterkirche darf Mitglied einer Zweigkirche Christi, des Scientisten, oder einer Christian Science Gesellschaft sein, die öffentliche Gottesdienste abhält; es darf aber nicht zugleich Mitglied einer Zweigkirche und einer Gesellschaft sein; auch darf es keine Oberaufsicht oder Kontrolle über irgend eine andere Kirche üben. In der Christian Science soll jede Zweigkirche in ihrer Verwaltung streng demokratisch sein, und es soll sich kein Einzelner, auch keine andere Kirche in deren Angelegenheiten einmischen.

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