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„Um der Werke willen”

Aus der Januar 1912-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Als Jesus am Ufer des galiläischen Meeres, in den umliegenden Städten und Dörfern und am Wege die Kranken heilte, tat er diese Werke nicht nur, damit die Kranken geheilt würden, sondern auch, weil sie zur Erläuterung des Evangeliums, das er verkündete, unerläßlich waren. Es war das Evangelium, welches, wenn es verstanden und betätigt wird, die Kranken stets heilt.

Als der große Lehrer den Zwölfen Unterweisung erteilte, ehe er sie in die Welt hinaussandte, damit sie ihre Mission erfüllten, lag es offenbar in seiner Absicht, den Menschen zu der Erkenntnis zu verhelfen, daß das Reich Gottes „nahe herbeikommen” [nach der Englischen Bibel „zur Hand”] war. Diese Kenntnis von der Allmacht und Allgegenwart Gottes mußte Irrtum und Übel jeder Art zerstören; und Jesu Jünger, die seinen Unterweisungen gelauscht und ihn jene wundervollen Heilungswerke hatten ausführen sehen, als Beweis der Macht der Wahrheit zur Heilung von Krankheit und Befreiung von Sünde, konnten nicht umhin, die Heilungen der Kranken als einen Teil ihrer Aufgabe zu betrachten. Mit andern Worten: „Jesus erkannte (und auch seine Jünger mußten erkennen), wie notwendig es ist, die Menschheit durch solche Werke davon zu überzeugen, daß seine Lehre kein „loses Geschwätz” war, obgleich sie von dem Buchstaben, den die Schriftgelehrten und Pharisäer verkündeten, auffallend abwich.

Was nun die gegenwärtige Notwendigkeit einer überzeugenden Darlegung des Evangeliums betrifft, so haben sich weder die Zeiten noch die Menschen im geringsten geändert. In dieser Hinsicht sind sich das erste Jahrhundert der Christenheit und das zwanzigste Jahrhundert gleich. Mrs. Eddy erkannte diese Übereinstimmung, als sie schrieb: „Jesus bewies in vollkommener Weise, insoweit das in jener Zeit möglich war, was auch die Christian Science heutigestags in beschränktem Maße beweist, nämlich die Unrichtigkeit des Zeugnisses der materiellen Sinne, die da behaupten, Sünde, Krankheit und Tod seien vernunftgemäße Ansprüche, und Gott beglaubige ihr Zeugnis dadurch, daß er ihre Ansprüche kenne” („No and Yes“, S. 38).

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