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Die Mutter-Kirche und das Kirchenhandbuch

[Nachstehende Ansprache wurde im Oktober 1921 in Der Mutter-Kirche, gelegentlich der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz der Veröffentlichungsämter der Christlichen Wissenschaft gehalten]

Aus der April 1922-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es ist geschichtliche Tatsache, daß Mary Baker Eddy die Entdeckerin der Christlichen Wissenschaft war, und daß sie auch allgemein als die Begründerin der Bewegung der Christlichen Wissenschaft bekannt ist. Der Gebrauch dieser Bezeichnungen ihrerseits ist verschiedentlich in Frage gestellt worden. Von der Kanzel hat man gepredigt und durch die Presse verkündet, jemand könne nicht zugleich der Entdecker und der Begründer derselben Sache sein. Nichtsdestoweniger bestand Mrs. Eddy darauf, sowohl als die Entdeckerin wie auch als die Begründerin der Christlichen Wissenschaft bekannt zu sein. Im Vorwort zu „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift“ (S. xi) schreibt unsere Führerin: „Als Gott die Verfasserin dazu berief, diesem Zeitalter Sein Evangelium zu verkünden, erhielt sie zugleich den Befehl, Seinen Weinberg zu bepflanzen und zu bewässern.“ Unter letzterem verstehen wir den göttlichen Befehl, das zu gründen und in sichere Bahnen zu lenken, was wir die Bewegung der Christlichen Wissenschaft nennen. Aus diesem Grunde nehmen wir nicht nur „Wissenschaft und Gesundheit“ als die volle Offenbarung der Christlichen Wissenschaft an, sondern auch das von Mrs. Eddy verfaßte Kirchenhandbuch, das ihre endgültigen Anordnungen bezüglich der Kirchenregierung enthält. Dieses Kirchenhandbuch ist das einzige, das wir je haben werden. Seine Satzungen stellen die Verfassung der Bewegung der Christlichen Wissenschaft dar und machen dieselbe zu dem, was sie ist.

In den ersten Jahren ihrer Arbeit führte ein jeder Schritt, den unsere Führerin unternahm, auf geradem Wege zu der Gründung und Organisation der Kirche der Christlichen Wissenschaft. Im Juni 1879 erwirkte sie vom Staate Massachusetts eine Charte, in welcher der folgende Abschnitt vorkommt: „Ich, der Unterzeichnete, Henry B. Pierce, Sekretär des Staates Massachusetts, bezeuge hiermit, daß Mary Baker G. Eddy und andere [unter Anführung der Namen], deren Mitarbeiter und Nachfolger, den Gesetzen gemäß organisiert sind und als eine tatsächliche Gesellschaft bestehen, und zwar unter dem Namen, die Kirche Christi (Scientist), und als solche die Befugnisse, Rechte und Vorrechte genießen, und den Einschränkungen, Pflichten und Vorbehalten unterworfen sind, welche die in Betracht kommenden Gesetze solchen Gesellschaften gewähren, beziehungsweise für dieselben vorschreiben.“ Man gebe hier genau auf den Wortlaut acht. Es wurden der Kirche nicht nur gewisse Rechte und Vorrechte zugesprochen, sondern sie wurde auch gewissen gesetzlichen Vorbehalten und Einschränkungen unterworfen.

Später sah Mrs. Eddy ein, daß ihre Kirche, die den „Bau der Wahrheit und Liebe“ (Wissenschaft und Gesundheit, S. 583) darstellt, von den Gesetzen des Staates nicht in zufriedenstellender Weise regiert werden konnte. Sie erkannte, daß dieselbe zu ihrer Entwicklung der Gesetze bedurfte, durch welche das göttliche Gemüt, nicht der Staat Massachusetts, regierte. Es wird von einem Studenten der Jurisprudenz erzählt, der sich um die Zulassung zur Advokatur in Boston bewarb. Das Prüfungskomitee fand bald heraus, daß er wenig oder nichts von den Grundsätzen der Jurisprudenz verstand, und machte ihn darauf aufmerksam. Er antwortete: „Warum prüfen Sie mich nicht über die Statuten? Ich bin über alle Statuten genau unterrichtet“ (womit er die von der gesetzgebenden Körperschaft erlassenen Gesetze meinte). Der Vorsitzende des Prüfungskomitees entgegnete jedoch: „Ja, wenn Ihre Kenntnisse der Jurisprudenz sich auf die in Kraft stehenden Gesetze beschränken, dann sind Sie in Gefahr, daß die gesetzgebende Körperschaft eines Tages Ihr ganzes Wissen widerruft.“ Ebenso war es Mrs. Eddy klar, daß ihre Kirche nicht von den Gesetzen eines Staates abhängig sein durfte, bestand doch die Möglichkeit der Aufhebung und Abänderung dieser Gesetze, wodurch die Kirche ernstlich zu Schaden kommen konnte.

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