Wenn ein biblischer Vorgang nötig wäre, um die Heilstätte des christlich-wissenschaftlichen Wohltätigkeitsvereins zu rechtfertigen, könnte er im 10. Kapitel des Evangeliums des Lukas gefunden werden. Dort wird berichtet, daß einer unter die Mörder fiel; „die zogen ihn aus und schlugen ihn und gingen davon und ließen ihn halbtot liegen”. Weiter heißt es, daß ein Samariter, der des Weges kam, ihm sofort half, so gut er konnte, ihn in eine Herberge (eine Unterkunft) brachte und dort Anweisungen gab, den Verwundeten zu pflegen, und daß er auch mit dem Wirte übereinkam, ihm alle etwa noch entstehenden Unkosten zu vergüten.
Ob jemand seines weltlichen Besitzes durch Diebe beraubt oder ob er geschlagen und seines Gesundheitsund Stärkegefühls durch die diebischen Annahmen von Krankheit beraubt werde, ändert nichts daran, daß in beiden Fällen sein Körperzustand liebevoller Pflege bedarf und seine jeweiligen menschlichen Bedürfnisse befriedigt werden sollten; und die „Herberge”, wie sie in der betreffenden Bibelstelle genannt wird, ist ein Ort, wo ein solcher Gast aufgenommen und angemessen gepflegt werden kann.
Da die Christliche Wissenschaft offenbart, daß die wirklichen Tatsachen des Daseins immerdar geistig und harmonisch sind, muß jede ihrer Tätigkeiten, deren Zweck die Linderung menschlichen Leidens ist, ein Vorgang sein, der dem einzelnen des Bewußtsein der Gesundheit an Stelle des Krankheitsgefühls übermittelt. Unsere Heilstätte unterscheidet sich von manchen Krankenpflegeanstalten dadurch, daß jede Einzelheit der Anordnung, des Umgangs und der Dienstleistung einzig und allein darauf hinzielt, jedem Gast eine friedliche, glückliche, erhebende Umgebung zu bereiten, wo Gesundheit, Glückseligkeit und Güte reichlich vorhanden sind,— kurz, eine wohlgeordnete Lebensweise, da das Wort Gottes erklärt, daß das Leben geistig, vollkommen und unsterblich ist.
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