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Ein neues Statut.

Artikel XXVII.

Aus der August 1909-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Klassenunterricht.— Abschnitt 5. Mitglieder der Mutterkirche, die durch deren Statuten berechtigt sind, Christian Science zu lehren, sollen keine Schüler für ihre Klassen werben noch andern gestatten, dies für sie zu tun. Kein Mitglied dieser Kirche soll vom Klassenunterricht abraten.

Lehrer der Christian Science müssen die nötige moralische und geistige Befähigung haben, um das Prinzip und die Vorschriften der Christian Science durch die höhere Bedeutung der Schrift erklären zu können. „Je weniger der Lehrer persönlich das Denken andrer beeinflußt, und je mehr er sie der göttlichen Wahrheit und Liebe anvertraut, desto besser ist es für Lehrer und Schüler” („Retrospection and Introspection,“ S. 84).

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