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Strafe.

Aus der August 1909-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft

Christian Science Monitor


Die Ausübung der Rache ist das primitive Verfahren gegen denjenigen, der einem andern ein Leid zugefügt hat. Die erste Regung der sterblichen Vernunft äußert sich in dem Wunsch, Gleiches mit Gleichem zu vergelten. „Auge um Auge, Zahn um Zahn” lautet die Strafe, welche das mosaische Gesetz auferlegte. Es war die Absicht dieses Gesetzes, auf jedes Vergehen eine dementsprechende Strafe zu setzen. Dieselbe sollte nicht schwerer ausfallen, als das Vergehen verdiente; und doch sollte sie hinreichend sein, um den Irrtum zu berichtigen.

Man nimmt an, daß die Strafen, welche menschliche Gesetze auferlegen, mit dem menschlichen Begriff von Gerechtigkeit übereinstimmen, und es wird Sorge getragen, daß dem Übeltäter kein Unrecht geschehe. Die vorgeschriebenen Strafen sind sehr verschieden, von einer geringen Geldbuße an bis zur Todesstrafe.

Das Auferlegen von Strafe hat einen zweifachen Zweck. Erstens soll sie, wenn möglich, der Wiederholung des Vergehens vorbeugen, sowohl bei den Bestraften wie auch bei andern; zweitens soll der Übeltäter gebessert werden. Menschliche Strafmittel sind bei dem großen Werk der Zerstörung falscher Neigungen unzureichend; dadurch jedoch, daß man die Strafe sicher in Aussicht stellt und sie nach dem Grade des Vergehens bemißt, hofft man den Hang zum Verbrechen in Schranken zu halten. Es ist sehr erfreulich, daß die Strafmethoden unsrer Zeit der Entwicklung des Guten in dem Bewußtsein des Einzelnen immer mehr Aufmerksamkeit schenken. In dem Maße wie die Strafe als ein Besserungsmittel und nicht als ein Akt der Wiedervergeltung angesehen wird, gewinnt die Welt einen höheren Gerechtigkeitsbegriff und die Mittel und Wege in den Strafanstalten werden mehr gottähnlich.

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