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Die Wirkung des Irrtums und dessen Vernichtung.

Aus der Februar 1910-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es ist seit Jahrhunderten gepredigt und allgemein angenommen worden, daß die durch Übeltaten verursachten Leiden von Gott verordnet seien — daß sie die „Rache des Herrn” bekunden, wie sich die Verfasser der alttestamentlichen Bücher ausdrücken. Die Theologie unsrer Zeit sieht diese Heimsuchungen als Mittel an, mit denen Gott beabsichtige, dem Menschen die Autorität des Gesetzes eindringlich zu machen; mit denen Er gewisse Charaktereigenschaften in ihm entwickeln wolle, die man sich angeblich nur durch das mutige Erdulden von Pein aneignen könne.

Christian Science sieht die Sache ganz anders an. Sie lehrt, daß das unendlich Gute keine Gesetze macht, die zum Bösen ausschlagen; daß Wahrheit keine Verwendung für das Übel hat, daß es dem Wesen Gottes sowie den Lehren Christi Jesu widerstreitet, wenn man annimmt, Gott habe Sünde, Kummer, Krankheit und Tod ins Dasein gerufen, um Seine liebevollen Absichten zur Ausführung zu bringen. Sie erklärt, daß Not und Elend das unausbleibliche Resultat der Nichtachtung geistiger Anforderungen ist und daß die Wahrheit dem Irrtum weiter nichts zu bieten hat als die scharfen Worte: Du wirst des Todes sterben.

Wenn die alttestamentlichen Verfasser von göttlichen Strafgerichten reden, so geben sie dadurch einer vermenschlichten Auffassung von der Gottheit Ausdruck — einer Auffassung, die bis heute noch nicht aus der Christenheit verschwunden ist. So wird z. B. Elia für den Vermittler der göttlichen Gerechtigkeit gehalten, und das Abschlachten der Baals-Priester wird ihm als eine rechtmäßige Tat angerechnet. Ferner nimmt man an, Petrus sei als Vertreter des göttlichen Gesetzes völlig berechtigt gewesen, jene angeblich todbringenden Worte an Ananias und Saphira zu richten. Diese Lehre schließt in ihren Plan der göttlichen Weltherrschaft Fluten und Erdbeben, ererbte und ansteckende Krankheiten ein; sie gibt mit nur geringer Einspruchserhebung ihre Zustimmung zu schrecklichen Gewaltmitteln, die Gehorsam gegen das Gesetz erzwingen und guten Zwecken dienen sollen.

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