Auf Seite 406 dieser Nummer des Herold bringen wir einen im „Christian Science Monitor“ vom 22. Oktober erschienenen Bericht über einen wichtigen Schritt, der den Fonds rechtsgültig macht, den Mrs. Eddy zur Förderung und Verbreitung der Religion der Christlichen Wissenschaft, wie sie sie lehrte, durch testamentarische Verfügung geschaffen hat. Daß die gerichtliche Bestätigung von Mrs. Eddys Testament nicht schon viel eher erfolgt ist, liegt an dem Prozeß, der begonnen wurde, um Mrs. Eddys Wunsch zu vereiteln, daß ihre Hinterlassenschaft der Sache zugut komme, für die sie fast ein halbes Jahrhundert so selbstlos und beharrlich gearbeitet hat. Gewiß werden sich alle Christlichen Wissenschafter freuen, daß nun durch eine endgültige Entscheidung des Erbbestätigungsgerichtes das letzte Hindernis, welches der Erfüllung von Mrs. Eddys Bestimmung im Wege stand, beseitigt worden ist — daß ihr Wunsch genau in der Weise, wie sie es angeordnet hat, zur Ausführung kommen wird.
Es wäre unsrerseits eine Ungehörigkeit gewesen, diesen so hartnäckig geführten Prozeß zu erörtern, während er noch unentschieden war. Deshalb hat sich der „Monitor“ fast ausschließlich darauf beschränkt, über das Ergebnis der verschiedenen Verhandlungen sachlich zu berichten. Da wir nun so großen Grund zur Dankbarkeit haben, können wir wohl nicht besser handeln, als in christlicher Liebe „die tote Vergangenheit ihre Toten begraben” zu lassen. Es sei nur noch bemerkt, daß die Gerichte das Testament und dessen Bestimmungen hinsichtlich des Fonds Punkt für Punkt bestätigt haben, und daß die Appellanten bereits im Februar 1912 die Klagepunkte, mit denen sie ihre Sache zu stützen suchten, selbst zurückzogen.
Es wäre zwecklos, die Beweggründe und Absichten derer, die tatsächlich hinter dem Prozeß standen, oder derer, die ihn anscheinend führten, weiter zu erörtern. Trotz der Anstrengungen dieser Personen kann jetzt das menschenfreundliche Werk, für welches Mrs. Eddy in ihrer testamentarischen Verfügung Sorge getragen hat, in der von ihr bestimmten Weise ausgeführt werden. Unsre verehrte Führerin hat ihr Vermögen stets als einen Fonds betrachtet, der zur Förderung der Christlichen Wissenschaft verwendet werden sollte. In diesem Sinne handelte sie schon während der Zeit, da sie noch unter uns weilte, und es war ihr ausdrücklicher Wunsch, daß ihr Vermögen, welches allein durch ihre Arbeit zum Wohl der Menschheit ihr zuteil wurde, auch fernerhin zur Förderung der Sache dienen sollte, für die sie Tag und Nacht tätig war, seit sie „die Christus-Wissenschaft” oder die göttlichen Gesetze des Lebens, der Wahrheit und der Liebe” (Wissenschaft und Gesundheit, S. 107), später von ihr Christian Science (Christliche Wissenschaft) genannt, entdeckt hatte. Sobald nun der Testamentsvollzieher Rechnungsabschluß gemacht hat und der reine Erbnachlaß an die vom Erbbestätigungsgericht ernannten Verwalter abgeliefert ist, wird mit der Ausführung der Bestimmungen unsrer Führerin begonnen werden.
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