[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 12. September 1931]
Die Christlichen Wissenschafter sind im allgemeinen mit der Satzung über „Schriften in den Lesezimmern” (Kirchenhandbuch, Artikel XXI, Abschnitt 3) vertraut, die vorsieht, daß „Literatur, die in den Lesezimmern ... verkauft oder ausgelegt wird, nur aus Wissenschaftund und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift von Mary Baker Eddy, sowie aus andern Schriften von dieser Verfasserin bestehen soll; ferner aus den Schriften, die von der Verlagsgesellschaft der Christlichen Wissenschaft herausgegeben oder verkauft werden”.
Die verantwortlichen Verwalter christlich-wissenschaftlicher Lesezimmer einschließlich der Bücherwarte und deren Gehilfen sollten besonders eingedenk sein, daß bei dieser wichtigen Einrichtung unserer Bewegung Wachsamkeit unerläßlich ist, damit alle, die die heilende Wahrheit suchen, sie durch die Schriften unserer Führerin Mary Baker Eddy und durch die Kanäle finden können, die sie in dieser Satzung vorgesehen hat.
In einigen Fällen sind Schriften, die nicht von den Verwaltern des Vermächtnisses der Mary Baker Eddy oder von der christlich-wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft herausgegeben noch von der Verlagsgesellschaft verkauft werden, entgegen der oben erwähnten Satzung, also unrechtmäßigerweise, in christlich-wissenschaftlichen Lesezimmern ausgelegt worden. Einige nicht ausgesprochen christlich-wissenschaftliche Schriften befinden sich rechtmäßig in den Lesezimmern, weil sie von der Verlagsgesellschaft herausgegeben werden, während andere dort ausgelegt sind, weil sie von der Verlagsgesellschaft verkauft werden. Hierzu gehören die Biographie der Mrs. Eddy von Dr. Lyman P. Powell und das Buch: „Was Mrs. Eddy zu Arthur Brisbane sagte”.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 24. Oktober 1931]
Es erhebt sich zuweilen die Frage: „Wann soll ‚Eine Richtschnur für Beweggründe und Handlungen‘ in den Gottesdiensten einer christlich-wissenschaftlichen Kirche gelesen werden?” Das Handbuch Der Mutterkirche bestimmt, daß diese Richtschnur in den Gottesdiensten Der Mutterkirche und der Zweigkirchen am ersten Sonntag jeden Monats verlesen werden soll (vgl. Artikel VIII, Abschnitt 2 und Seite 121). In Der Mutterkirche ist es seit vielen Jahren Brauch, das Lesen dieser Richtschnur unter Nummer 5 in der auf Seite 120 des Kirchenhandbuchs gedruckten Gottesdienstordnung vorzunehmen. Dieser Teil des Gottesdienstes ist für Bekanntgabe notwendiger Mitteilungen vorgesehen. Der Erste Leser Der Mutterkirche schickt dem Lesen dieser Satzung eine Bemerkung folgenden Inhalts voraus: „Da heute der erste Sonntag des Monats ist, werde ich jetzt aus dem Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy Abschnitt 1 von Artikel VIII ‚Eine Richtschnur für Beweggründe und Handlungen‘ lesen”.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 31. Oktober 1931]
Im Hotel Hemenway, 80 Hemenway Street, Ecke Westland Avenue, sind Räume zur vorübergehenden Unterbringung der Ämter Der Mutterkirche während der Zeit der Bauausführung des neuen Verlagshauses gemietet worden. Im November werden folgende Ämter Der Mutterkirche dorthin umziehen und dort bleiben, bis das jetzige Verlagshaus geräumt und für ihre dauernde Unterbringung eingerichtet ist:
Rechnungsprüfungsamt
Christlich-wissenschaftlicher Vortragsausschuß
Schriftführung
Veröffentlichungsamt
Abteilung der Zweige und Ausüber
Juristische Abteilung
Schatzmeisteramt
Verwalter der Schenkungen und Stiftungen
Verwalter der Wohltätigkeitsanstalten
Verwalter des Heims Pleasant View
Die nachstehenden weiteren Ämter Der Mutterkirche werden in 236 Huntington Avenue untergebracht, wo die Kirchenämter von 1915 bis 1925, bis der vorhandene Raum nicht mehr ausreichte, waren:
Schriftenverteilungsausschuß
Armenpflege
Auch die Verwaltung des Vermächtnisses der Mary Baker Eddy wird in 236 Huntington Avenue untergebracht werden.
Auf Einladung der Verwalter der christlich-wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft werden die Privatund die Verwaltungsbüros des christlich-wissenschaftlichen Vorstandes im jetzigen Verlagshaus, 107 Falmouth Street, untergebracht, wofür die Verwalter entgegenkommenderweise durch Unterbringung einiger Arbeiter in gesonderten benachbarten Gebäuden Sorge getragen haben.
Die Abteilung für bauliche Instandhaltung Der Mutterkirche, der auch die Instandhaltung aller Kirchengebäude einschließlich der Heizanlage und des Verlagshauses obliegt, wird bei der Shawmutschen Grundstücksverwaltung, 11 Norway Street, untergebracht.
Sehr bald wird mit dem Abbruch der Gebäude auf dem Bauplatz des neuen Verlagshauses, wozu auch das Gebäude der Kirchenämter, 206 Massachusetts Avenue gehört, begonnen werden. Dann folgen die Erdarbeiten für die Fundamentierung, worauf die Ausführung der Hochbaukonstruktion erfolgen kann.
Für Kirchenschriftführer und Bücherwarte der Lesezimmer dürfte es eine Hilfe sein, diese Mitteilungen für künftigen Gebrauch aufzubewahren.