Die Rechte des Menschen wohnen der Sohnschaft inne und können weder überwiesen noch vorenthalten werden. Die Menschen mögen sie ignorieren, zurückweisen oder verleugnen. Sie mögen glauben, daß sie erduldet und als etwas Sühnendes oder zu Opferndes erkämpft oder als etwas Fernliegendes und Unerklärbares ersehnt werden müssen. Aber göttliche Tatsache ist, daß die göttlichen Sohnesrechte dem Menschen unveräußerlich gehören. „Weil wir unsere gottgegebenen Rechte nicht kennen, unterwerfen wir uns ungerechten Verordnungen, und die einseitige Beeinflussung durch die Erziehung zwingt uns diese Knechtschaft auf”, schreibt Mary Baker Eddy auf Seite 381 des christlich-wissenschaftlichen Lehrbuchs „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift”.
Obgleich die Rechte des Menschen ewig unzertrennlich von ihm sind, ergreifen und betätigen die Menschen die göttlichen Sohnesrechte nur durch Unterordnung des menschlichen Willens, durch intelligentes Aufgeben sterblichen Ehrgeizes und Verlangens.
„Selig sind”, schrieb Johannes, „die seine Gebote halten, auf daß sie Recht haben an dem Holz des Lebens und zu den Toren eingehen in die Stadt”. Diese Stelle erläuternd, mahnt uns Mrs. Eddy, daß „die göttliche Macht der Wahrheit gute Taten fordert, um die Wahrheit zu beweisen, und zwar nicht allein in Übereinstimmung mit menschlichem Verlangen, sondern mit geistiger Kraft” (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 3).
Bitte anmelden, um diese Seite anzuzeigen
Sie erlangen vollständigen Zugriff auf alle Herolde, wenn Sie mithilfe Ihres Abonnements auf die Druckausgabe des Herold ein Konto aktivieren oder wenn Sie ein Abonnement auf JSH-Online abschließen.