Im Handbuch Der Mutterkirche, Artikel XX, Abschnitt 3, definiert unsre Führerin unter der Überschrift „Gegenstand der Lektionen“. besonders die „ersten Lektionen“ und die „nächsten Lektionen“. Gemäß dem Handbuch sollen „die ersten Lektionen der Kinder ... sein: die zehn Gebote (II Mose 20, 3–17), das Gebet des Herrn (Matth. 6, 9–13) und dessen geistige Auslegung von Mary Baker Eddy, sowie die Bergpredigt (Matth. 5, 3–12).“ Diese Lektionen sind grundlegend. Sie liegen allen Lehren der Christlichen Wissenschaft zugrunde und sind daher ebenso unentbehrlich für den Christlichen Wissenschafter wie das Einmaleins für den Mathematiker.
Manchmal machen Lehrer der Sonntagsschule sich Sorge, weil Schüler, die schon die „ersten Lektionen“ gelernt haben, sich nicht immer daran erinnern. Und es ist gut, darüber nachzudenken, wie es wohl kommt, daß diese so wichtigen Lektionen manchmal vergessen werden. Der Lehrer mag sich fragen: Warum erinnert sich das Kind an das Einmaleins, das es in seinen ersten Rechenstunden gelernt hat? Kommt es nicht daher, daß ihm an Beispielen gezeigt worden ist, wie das Einmaleins angewandt wird, so daß es dasselbe bei den Problemen gebrauchen kann, die ihm aufgegeben werden. Ebenso sollten dem Kinde bei dem Unterricht in den „ersten Lektionen“ viele biblische Geschichten als Beispiele gegeben werden, um an Hand dieser Beispiele zu zeigen, wie ein besonderes Gesetz, das in jedem Gebot und in jeder Seligpreisung dargelegt wird, in menschlichen Angelegenheiten wirksam ist. Dann lernt es, das göttliche Gesetz auf seine eigenen menschlichen Probleme in solcher Weise anzuwenden, daß es die Grundlage seines Denkens wird und niemals wieder vergessen werden kann.
Nicht nur die Geschichten der großen biblischen Gestalten, sondern auch Gleichnisse, Psalmen, Prophezeiungen und andere Teile der Heiligen Schrift können angeführt werden, wenn das Prinzip der „ersten Lektionen“ gelehrt wird, wie es in „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift“, dem Lehrbuch der Christlichen Wissenschaft von Mary Baker Eddy, dargelegt wird. So werden die Kinder in der Schrift unterwiesen, wie das Handbuch es verlangt (Art. XX, Abschn. 2), und der Lehrer gehorcht zugleich der Vorschrift in Abschnitt 3, „Gegenstand der Lektionen“, welche die Bedingung stellt, daß „der Unterricht, den die Lehrer den Kindern erteilen, ... nicht von der in ihrem Lehrbuch enthaltenen absoluten Christlichen Wissenschaft abweichen“ darf.
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