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Einige Betrachtungen über „aufdringliche gedankliche Behandlung“

Aus der Februar 1948-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die Behandlung im Sinne der Christlichen Wissenschaft ist etwas sehr Heiliges, etwas ganz anderes als irgend welche uns bekannte medizinische oder sonstwie menschlich erdachte Heilmethode. Der Christliche Wissenschafter kommt zu denen, die seiner Hilfe bedürfen, mit der Kraft des Gebets; und da die Wirkungen dieses heilenden Gebets sowohl körperlich wie auch geistig sehr weittragend sind, ist es in den meisten Fällen von großer Wichtigkeit, daß die Behandelten wissen, daß sie behandelt werden, und in vollem Maße damit einverstanden sind.

In ihrem Buch „Rückblick und Einblick“ schreibt die Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft Mary Baker Eddy (S. 71): „Unterschiedslose gedankliche Behandlung ohne Zustimmung oder Wissen des Behandelten ist ein folgenschwerer Irrtum. Menschen, die die Begleiterscheinungen der gedanklichen Behandlung nicht kennen, wissen nicht, was auf sie einwirkt, und können so ihrer persönlichen Rechte — der freien Wahl und der Selbstbestimmung — beraubt werden.“

Angenommen, ein wohlmeinender Christlicher Wissenschafter hört, daß ein Freund in einem Krankenhaus ist, um sich seinem eigenen Wunsche gemäß einer medizinischen oder chirurgischen Behandlung zu unterziehen, und beschließt nun, diesem Freunde Hilfe im Sinne der Christlichen Wissenschaft zu leisten — was natürlich eine Hilfe bedeutet, um die der Freund nicht gebeten hat, und von der er nichts weiß. Überschreitet er damit nicht unerlaubt die Grenzen seines Gedankenreiches? In einem anderen ihrer Werke, nämlich „Miscellaneous Writings“, gibt Mrs. Eddy in dem treffenden Aufsatz „Aufdringliche gedankliche Behandlung“ diese bestimmte Erklärung (S. 282): „Wenn ihr mental die persönlichen Grenzen eines menschlichen Gedankenreiches überschreitet, so solltet ihr gewiß sein, daß die Person, mit der ihr gedanklich in Verbindung tretet, dies auch wirklich wünscht.“

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