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Vom Vorstand

„Die Christliche Wissenschaft und die Eheschließung“

Aus der Juli 1976-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es mag für manche Christliche Wissenschafter, wenn sie zu heiraten gedenken, ganz natürlich sein, sich zu fragen, warum wohl in ihrer Zweigkirche, wo sie vielleicht viele ihrer besten Freunde haben, keine Trauungen vollzogen werden.

Die Mutterkirche erhält diesbezügliche Anfragen von Einzelpersonen und Zweigkirchen und schickt den Betreffenden die vom Vorstand der Christlichen Wissenschaft verfaßte Erklärung mit dem Titel „Die Christliche Wissenschaft und die Eheschließung“ zu. Darin wird erläutert, warum unsere Kirchen nur für öffentliche Gottesdienste und nicht für Trauungen, Trauerfeiern und andere Veranstaltungen privaten oder persönlichen Charakters vorgesehen sind.

Der Schriftführer einer jeden Zweigkirche sollte zwar ein Exemplar in seinen Akten haben, aber wegen des allgemeinen Interesses für dieses Thema und seiner Beziehung zur christlich-wissenschaftlichen Auffassung von Gottesdiensten bringen wir hier den vollen Wortlaut der Erklärung:

Christus Jesus begann seine öffentliche Laufbahn mit der Teilnahme an einem Hochzeitsfest. Die Entdeckerin und Gründerin der Christlichen Wissenschaft, Mary Baker Eddy, schreibt in Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift (S. 65): „Möge Christus, Wahrheit, an jedem Traualtar zugegen sein, um das Wasser in Wein zu verwandeln und dem menschlichen Leben eine Inspiration zuteil werden zu lassen, durch die das geistige und ewige Dasein des Menschen erkannt werden kann.“

Warum werden also in Kirchengebäuden der Christlichen Wissenschaft keine Trauungen vollzogen?

Es ist klar ersichtlich, daß Mrs. Eddy über jeden Aspekt der Ehe tief nachgedacht hat, auch über die Art und Weise der Eheschließung. Sie wußte, daß die herkömmlichen Kirchen die Ehe als eine göttliche Einrichtung und die Trauung als einen religiösen Ritus betrachten. Dies entspricht der allgemein vertretenen Auffassung, daß Gott eine materielle Erde, das Menschengeschlecht und ein System der Fortpflanzung als einen Teil Seines göttlichen Planes und Vorsatzes geschaffen habe.

Mrs. Eddys Auffassung ist in Wissenschaft und Gesundheit (S. 56) dargelegt, wo sie schreibt: „Die Ehe ist die gesetzliche und moralische Vorkehrung für die Zeugung unter den Menschen.“ Dieser Satz, und andere in demselben Kapitel, stellt die Ehe als eine menschliche Einrichtung, nicht als eine göttliche dar. Die Ehe wird im Rahmen des moralischen Gesetzes und der rechtlichen Pflichten betrachtet, nicht als eine kirchliche Angelegenheit. In allen ihren Schriften betont Mrs. Eddy die starke moralische Grundlage des Ehebundes, und stets gilt ihr liebevolles Interesse der geistigen Stärkung des Ehegelübdes und der gegenseitigen Zuneigung innerhalb des Familienkreises, aber nirgendwo vermischt sie das Menschliche mit dem Göttlichen oder die zeitliche Notwendigkeit mit dem ewigen Gesetz.

Es war ihr also besonders daran gelegen, daß die Eheschließung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes vollzogen wird. Sie versieht Artikel IX Abschnitt 1 des Handbuchs Der Mutterkirche mit dem Titel „Eine gesetzliche Handlung“ — nicht „Eine kirchliche Handlung“ — und schreibt: „Wenn ein Christlicher Wissenschafter heiratet, so soll die Trauung von einem Geistlichen vollzogen werden, der dazu gesetzlich befugt ist.“

In der Frühzeit der Christlichen Wissenschaft wurden gewöhnlich Geistliche, die Christliche Wissenschafter geworden waren, gebeten, die Trauung zu vollziehen. Es erhob sich die Frage, ob sie dazu berechtigt seien, da sie doch nicht mehr ordinierte Geistliche ihrer Glaubensgemeinschaft waren. Die oben zitierte Satzung machte diesem Brauch ein Ende. Sie legt Nachdruck auf die gesetzliche Befugnis und nicht auf die Notwendigkeit, die Trauung von einem Geistlichen vollziehen zu lassen. Obwohl sie davon ausgeht, daß Christliche Wissenschafter sich in einem solchen Fall an einen Geistlichen wenden werden, schließt sie doch nicht aus, daß sie in jenen Ländern und Situationen, wo es notwendig ist oder wo eine kirchliche Trauung unangebracht ist, die Eheschließung von einem Standesbeamten vornehmen lassen.

Selbst wenn ein Geistlicher sich damit einverstanden erklärt, Lesungen aus Wissenschaft und Gesundheit oder ein christlich-wissenschaftliches Kirchenlied einzuflechten, wird daraus noch keine christlich-wissenschaftliche Trauung. Wenn ein Friedensrichter oder ein anderer staatlicher Beamter, der ein Christlicher Wissenschafter ist, eine Trauung vollzieht, so tut er dies in offizieller Eigenschaft und nicht als Christlicher Wissenschafter. Unsere Kirchengebäude sind für öffentliche Gottesdienste vorgesehen (s. Treuhand- und Übertragungsurkunde, Kirchenhandbuch, S. 131, Nr. 3 und 5), nicht für Trauungen, Trauerfeiern oder andere Veranstaltungen privaten oder persönlichen Charakters.

Ein Studium der Bibel und der Schriften Mrs. Eddys läßt den Christlichen Wissenschafter die Beziehung zwischen menschlichen Einrichtungen und geistigen Tatsachen klarer erkennen, und wenn er zu heiraten beabsichtigt, legt er die Einzelheiten des Hochzeitstages nach seinem Verständnis dieser Lehren fest. Es ist von besonderer Bedeutung, daß der Christliche Wissenschafter Gelegenheit hat, Freude, Inspiration und ein Bewußtsein tiefer geistiger Verpflichtung, die seine Religion kennzeichnen, in seine Ehe zu bringen. Nur wenn er diese Eigenschaften demonstriert, kann dies seinem Leben mit einem anderen Menschen Einigkeit, Stärke und wahres Glück bringen.

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