Christen bekunden von Natur aus tiefe Liebe und aufrichtiges Interesse für ihren Nächsten. Wir fühlen uns verpflichtet, uns um andere zu kümmern, und dieses Gefühl erwächst unmittelbar aus unserer Liebe zu Gott. Christus Jesus stellte diese grundsätzliche Lehre wiederholt klar, so z. B. als er von den zwei höchsten Geboten sprach: „, Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüt.‘ Dies ist das höchste und größte Gebot. Das andere aber ist dem gleich:, Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.‘ “ Mt 22:37–39.
Die Christliche Wissenschaft hält zweifellos an der überragenden Bedeutung dieser beiden Forderungen fest, die an christliche Anbetung und christliches Handeln gestellt werden. Zugleich lehrt die Christliche Wissenschaft, daß wahre Nächstenliebe auch bedeutet, nachdrücklich für die Rechte des individuellen Bewußtseins einzutreten — für das Recht auf eigenes Denken, in das kein anderer eingreift und dem kein anderer etwas aufzwingt; für das Recht, Gott im stillen Heiligtum des Gebets auf eigene Weise anzubeten; für das Recht, den eigenen Weg zum Heil zu finden. Dies sind heilige Privilegien, die einem anderen niemals abgesprochen werden sollten.
Diese Rechte des individuellen Bewußtseins berühren auch eine andere wichtige Frage: die der christlich-wissenschaftlichen Behandlung. So wie jeder Mensch das Recht hat, seine eigenen Gedanken zu denken und sein eigenes Gebet zu beten, so hat auch jeder im Krankheitsfall oder bei Verletzung das Recht auf freie Wahl der Behandlungsmethode. Der Christliche Wissenschafter würde nicht versuchen, einen anderen Menschen gegen seinen Willen dazu zu zwingen, sich auf Gebet zu verlassen, um geheilt zu werden. Grundsätzlich gilt, daß ohne Einwilligung des anderen keine metaphysische Behandlung gegeben wird. Wer die Christliche Wissenschaft studiert, weiß um diese Regel und hält sich daran, auch wenn er selbst fest davon überzeugt ist, daß Gebet das wirksamste Heilmittel ist.
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