Wie zu Zeiten der biblischen Berichte, verleiht ein Geburtsrecht auch heute noch in manchen Kulturen dem erstgeborenen Kind einer Familie Segnungen, die ausschließlich auf dem Geburtsrang beruhen. Im Gegensatz dazu lehrt die Christliche Wissenschaft, dass das Geburtsrecht eines jeden von uns darin besteht, das geliebte Kind Gottes zu sein, ungetrübt von materiellen Lebensabschnitten, mit anderen Worten: Geburt, Kindheit, Jugend, Reife, Alter und Tod. Sie öffnet unser Leben für die Freiheit von allen mit der menschlichen Existenz assoziierten Begrenzungen.
Geburtsrecht wird u. a. definiert als „Recht, Privileg oder Besitztum aufgrund der Geburtsreihenfolge (besonders der Erstgeburt oder der adligen Abstammung)“. Jeder von uns hat ein Anrecht darauf, das Kind eines vollständig guten Vater-Mutter-Gottes zu sein, und ist es auch. Wir sind nicht in materielle Umstände hineingeboren und waren nie dafür bestimmt, eine Mischung aus guten und schlechten Charakterzügen von menschlichen Eltern zu erben oder die Fehler und Fehlschläge der Vergangenheit zu wiederholen. Unser Ursprung lag nie in einer „Geburt“, sondern entstammt ewiglich unserer Einheit mit allem, was Gott ist.
Mary Baker Eddy schreibt in Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift: „Jesus erkannte keine fleischlichen Bindungen an. ... Er erkannte Geist, Gott, als einzigen Schöpfer und damit als den Vater aller an“ (S. 31). Jesus verstand sein Geburtsrecht der göttlichen Sohnschaft, stützte sich darauf und vertraute auf Gottes Macht zu heilen. Als er einem blindgeborenen Mann begegnete, wies er den Versuch seiner Jünger, die Ursache der Blindheit zu identifizieren, zurück, da er wusste, dass der Mann eins mit seinem einzigen Vater-Mutter-Gott war, und er heilte ihn.
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