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Das Erbrecht.

Aus der April 1906-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es gibt eine Gesetzverfügung, daß jemand, der kein Eigentumsrecht auf ein Stück Land hat, es jedoch zwanzig Jahre bewohnt, ein größeres Anrecht dazu hat, als der wirkliche Besitzer. Ist jedoch der wahre Eigentümer während der Zeit der Besitznahme minderjährig, so tritt ein höheres Gesetz ein, welches jenes aufhebt und dem Kinde sein rechtmäßiges Gut zurückgibt.

Laßt uns einen solchen Fall annehmen, wo der rechtmäßige Eigentümer während der Zeit der unrechtmäßigen Besitznahme ein Kind ist und wo der Bewohner sein Recht behauptet, weil er das Grundstück für die erforderliche Länge der Zeit eingenommen hat und auf das Gesetz hinweist, das ihn in seiner Stellung erhält. Wenn nun das Kind sich nicht auf das vorher erwähnte höhere Gesetz beruft, so würde die Entscheidung des Gerichtshofes zu gunsten des ersten Gesetzes ausfallen, da nur darauf bezügliche Tatsachen hervorgebracht worden sind und das Kind würde trotz des existierenden rechtmäßigen Gesetzes sein Erbteil verlieren, weil er einfach nicht die Tatsachen, die ihm Berechtigung geben würden, behauptet und daran festgehalten hat. Dies illustriert, was wir tun müssen, um zu unserm Erbteil als Kinder Gottes zu kommen.

Betrüger, falsche Ansichten behaupten ihr Eigentumsrecht unter Autorität des materiellen Gesetzes, und die Erben werden erstens in ihrem Ursprungs- und Geburtsrecht betrogen, und zweitens werden sie in bezug des Gesetzes getäuscht. Sie verwirklichen sich nicht, daß sie Kinder Gottes sind und deswegen „Gottes Erben und Miterben Christi,” und dann kennen sie nicht das geistige Gesetz, daß sie jetzt zum Besitz des Erbteils berechtigt. Der geistigen Tatsachen des Seins und der dadurch berechtigten Erbschaft, sowohl als der Art und Weise des Erreichens unwissend, bleiben die Menschen untätig, während diese Betrüger oder falschen Ansichten sie fortwährend ihres Erbteils berauben.

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