Aufsätze und Zeugnisse
Aufsätze von Mitgliedern Der Mutter-Kirche und gute Zeugnisse von Personen, die durch die Christliche Wissenschaft geheilt wurden, sind zur Prüfung auf der Redaktion stets willkommen. Sie sollten mit der Schreibmaschine (mit doppeltem Zeilenabstand) oder mit deutlicher Handschrift auf nur einer Seite des Papiers geschrieben, die Adressen sollten vollständig und alle Zitate mit genauer Quellenangabe versehen sein. Frauen sollten ihrem Namen „Frau” oder „Fräulein” voransetzen; verheiratete Frauen sollten mit ihrem eigenen vollen Namen unterzeichnen, nicht mit dem ihres Mannes.
Die Zeugnisse sollten von drei Mitgliedern Der Mutter-Kirche beglaubigt sein. Ist der Zeugnisaussteller ein Mitglied oder ein Besucher einer Zweig-Kirche, so sollte einer der Beglaubiger der Schriftführer oder ein anderer Beamter jener Kirche sein, der entweder die Heilung selbst beobachtet hat oder für die Rechtschaffenheit des Zeugnisausstellers einstehen kann. Wenn ein Kirchenbeamter das Zeugnis beglaubigt, so sollte er sein Amt angeben. Das Beibringen einer notariellen Beglaubigung ist zulässig, wenn der Zeugnisaussteller nicht drei Mitglieder Der Mutter-Kirche kennt.
Manuskripte, deren Veröffentlichung im Journal, Sentinel, Herold und Héraut gewünscht wird, ganz gleich, ob es sich um Aufsätze, Gedichte oder Zeugnisse handelt, und Briefe, die sich hierauf beziehen, sollten nicht an Einzelpersonen gerichtet werden sondern an Editorial Department, The Christian Science Publishing Society, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
Die Befolgung dieser Regeln wird die Arbeit der Redaktion sehr erleichtern.
Angebot einer Zusammenstellung für einen Dollar
Die Leser werden sich gewiß für ein Angebot interessieren, das darin besteht, daß für einen Dollar auf folgende Zusammenstellung der verschiedenen Zeitschriften abonniert werden kann:
Ein Journal
Der Sentinel für vier Wochen
Ein Vierteljahrsheft
Der Monitor für zehn Tage
Da dies ein besonderes Angebot ist, so kann in der vorstehenden Zusammenstellung eine Änderung nicht getroffen werden, außer daß statt des Journal der deutsche oder der französische Herold und statt des englischen Vierteljahrshefts das deutsche, das französische oder das holländische Vierteljahrsheft auf Wunsch geliefert werden kann.
Um den Postvorschriften zu genügen, sollte jeder Abonnementsauftrag mit dem Namen des Auftraggebers versehen sein. Wenn dieser Name fehlt, kann das Abonnement nicht ausgeführt werden.
Dieses Angebot wird vornehmlich gemacht, um den einzelnen Lesern eine Gelegenheit zu bieten, Freunde, die anfangen, sich für die Christliche Wissenschaft zu interessieren, mit unseren Zeitschriften bekannt u machen. Auch die Literatur-Verteilungs-Komitees und die Lesezimmer können von diesem Angebot Gebrauch machen; doch kann ihnen eine Preisermäßigung nicht gewährt werden.
Schriftführer Der Mutter-Kirche
Bewerbung um die Mitgliedschaft.—Briefe, in denen es sich um Mitgliedschaft in Der Mutter-Kirche handelt, richte man an Ezra W. Palmer, Clerk, 236 Huntington Avenue, Back Bay Station, Massachusetts, V.S.A. Dort sind auch Formulare für Aufnahmegesuche erhältlich.
Kirchen-Glaubenssätze.—Die Glaubenssätze Der Mutter-Kirche, Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, für den Gebrauch der Zweig-Kirchen Christi, Wissenschafter, sind auf gefaltete Bogen gedruckt, die genug Platz frei lassen, damit die Gesuche um Aufnahme in die Mitgliedschaft der Zweig-Kirchen oder Auszüge aus ihren Satzungen hinzugefügt werden können. Sie sind in gewöhnlicher Größe und auch in einer Form vorrätig, die sich zum Einbinden in die Kirchen-Satzungen eignet. Beide Größen können durch den Schriftführer zum Preise von je 75 Cents das Hundert bezogen werden. Weniger als hundert Stück werden nicht abgegeben. Wenn nichts Besonderes angegeben ist, wird die größere Ausgabe geschickt. Die Bestellungen sollten von entsprechender Zahlung begleitet sein. Briefmarken sind nicht erwünscht.
Die Glaubenssätze sind in beiden Größen auch in deutscher und in französischer Sprache erhältlich, mit dem englischen Text auf gegenüberstehenden Seiten.
Briefe hierüber richte man an Ezra W. Palmer, Clerk, 236 Huntington Avenue, Back, Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
Kirchen-Schatzmeister
Kopfsteuer. Laut Artikel VIII, Abschnitt 13 des Kirchenhandbuchs soll „jedes Mitglied Der Mutter-Kirche ... jährlich eine Kopfsteuer ... entrichten” und sie „alle Jahre dem Schatzmeister übermitteln”. Diese Kopfsteuer von „nicht weniger als einem Dollar” kann zu jeder Zeit des Jahres bezahlt werden; es ist jedoch erwünscht, daß sie möglichst während des auf den Fälligkeitstag (1. Juni) folgenden Halbjahrs Oktober–März eingesandt wird. übersteigt die eingesandte Summe den zum Ausgleich des Kontos erforderlichen Betrag, so wird dieser überschuß für das laufende Jahr gutgeschrieben.
Beiträge für Die christlich-wissenschaftliche Wohltätigkeits-Vereinigung, für den Allgemeinen Fonds Der Mutter-Kirche, für den Grundeigentumsfonds und für das christlich-wissenschaftliche Heim Pleasant View sind willkommen.
Man richte alle Zahlungen an Edward L. Ripley, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
Der Vorstand der Kirche der Christlichen Wissenschaft
Alle für den Vorstand der Kirche der Christlichen Wissenschaft bestimmten Briefe richte man an The Christian Science Board of Directors, 105 Falmouth Street, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A., nicht an Einzelpersonen.
Bestellungen auf die Werke der Mary Baker Eddy
Bestellungen auf die Werke der Mrs. Eddy und Geldsendungen dafür richte man an Harry I. Hunt, Publishers’ Agent, 107 Falmouth Street, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
Bestellungen auf Bibeln, Zeitschriften u.s.w.
Bei sämtlichen Bestellungen auf Literatur, Zeitschriften und sonstige Verkaufsgegenstände ist der Betrag mit einzusenden. Man richte Bestellungen und mache Schecks zahlbar an The Christian Science Publishing Society, Back Bay Station, Boston. Massachusetts, V.S.A.