Das Recht auf gerechte Entschädigung für Mühe oder Arbeit war eines der ersten allgemein anerkannten Rechte. Kein anderes Recht ist heute so nahezu allgemein anerkannt. Damit dieses Recht künftighin vor Einschränkung oder Verdrängung bewahrt werde, müssen ihm nicht nur Volkswirtschaftler und Staatsmänner, sondern alle Menschen, die sich das menschliche Wohlergehen angelegen sein lassen, aufbauendes und aufmerksames Denken widmen. Außer dem Recht auf Gedankenfreiheit ist kein Recht für das Wohl der menschlichen Gesellschaft wesentlicher als das Recht auf gerechte Belohnung.
Heutzutage ist das Recht auf gerechte Entschädigung für Mühe oder Arbeit fast so allgemein anerkannt, daß niemand es unmittelbar oder ausdrücklich angreift. Ob der Bolschewismus einen Versuch der Einführung einer Art Sklaverei darstellt oder in sich schließt, ist eine umstrittene Frage; aber über die schlimmen Folgen einer Lotterie oder jedes Planes, bei dem das Wagnis eines kleinen Einsatzes zum Gewinn einer großen Summe führen kann, sollte keine Meinungsverschiedenheit herrschen. Tatsächlich lenkt jeder derartige Plan das Denken vom Verdienen gerechten Lohnes ab; unvermeidlich würdigt es nicht nur den Beweggrund sondern auch das Recht des Geldverdienens durch Mühe oder Arbeit herab.
Die schlimmen Folgen des Spielens im allgemeinen und der Lotterien im besonderen wurden von Volkswirtschaftlern und Staatsmännern der vorgeschritteneren Länder der gesitteten Welt zu Beginn des vorigen Jahrhunderts erkannt. Nur irreführende Ausreden oder Vorwände ließen diese Übel da und dort länger fortdauern. Die Staatslotterie in Louisiana wurde erst im Jahre 1891 geschlossen; warum sie sich so lange halten konnte, kann man aber daraus schließen, daß die Gesellschaft, die die Lotterie betrieb, eine Jahressumme von 1¼ Millionen Dollar (über 5 Millionen Mark) für Erneuerung ihrer gesetzlichen Genehmigung anbot. Der Freistaat Irland betreibt oder billigt sogar heute noch eine Lotterie, die, abgesehen von den löblichen Zwecken, denen ihre Erträge dienen, ungeheuer viel Unheil anrichtet.
Eine von den Freunden oder Quäkern in Irland angenommene und veröffentlichte Entschließung vom 5. Mai 1931 enthielt folgende Abschnitte:
„Wir, der Glaubensverein Freunde, die wir auf unserer Jahresversammlung den ganzen Verein in Irland vertreten, haben mit tiefer Besorgnis die große Verbreitung des Spielens im Lande im allgemeinen beobachtet, das seit der gesetzlichen Genehmigung von Buchmacherläden und der Einsetzung von Lotterien zugunsten der Krankenhäuser im Freistaate Irland zutage getreten ist.
Wir sind überzeugt, daß Wetten und Spielen nicht nur sittlich falsch, sondern auch unmittelbar die Ursache von viel Armut, Elend und Verbrechen ist, und daß die dadurch erzeugte ungesunde Aufregung die Fähigkeit zu anhaltender und ehrlicher Arbeit beeinträchtigt und die Anbahnung einer Gewöhnung an Fleiß, Sparsamkeit und Selbstvertrauen untergräbt”.
Die Erträge der „Irischen Krankenhauslotterien” werden im Freistaate Irland ausgegeben; aber weder die zahlosen kleinen Einsätze, die die Erträge liefern, noch die durch diese Lotterie verursachten unermeßlichen Schäden sind auf das Land beschränkt, das sich auf diese Art Geld verschafft.
Niemand bestreitet, daß eine religiöse oder geistige Arbeit eine gerechte Vergütung verdient; aber christlich-wissenschaftliche Ausüber haben oft beobachten können, daß dieses Recht gern übersehen oder seine praktische Anerkennung aufgeschoben wird, bis andere Verpflichtungen befriedigt sind. Jeremia sagte (22, 13): „Weh dem, ... der seinen Nächsten umsonst arbeiten läßt und gibt ihm seinen Lohn nicht”. Paulus sagte: „Also hat auch der Herr befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelium nähren” (1. Kor. 9, 14). Diese Aussprüche sind auf christlich-wissenschaftliche Ausüber ebenso anwendbar wie auf diejenigen, die irgend einen andern Dienst leisten.
Das Recht auf gerechte Vergütung für wohltätige Dienste muß natürlich vor jedem Umsturz bewahrt bleiben. Wer für einen andern gearbeitet hat, sollte daher beim Festsetzen seines Preises nicht versäumen, die Ergebnisse seiner Arbeit in Betracht zu ziehen. Gerichte haben entschieden, daß bei der Bewertung von beruflichen Dienstleistungen die vorteilhaften Ergebnisse oder deren Ausbleiben zu berücksichtigen sind (6 Corpus Juris 752). Mrs. Eddy hat diese Seite der Gerechtigkeit ausdrücklich erwähnt (vgl. „Christian Healing” 8:19–23; Kirchenhandbuch, Art. VIII, Abschn. 22; „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany” 204:23). Sie legte sogar die sittliche Seite der Geldfrage in der Christlichen Wissenschaft für alle Ausüber nachdrücklich fest, als sie schrieb (Anfangsgründe der göttlichen Wissenschaft, S. 14): „Sie müssen gegenwärtig eine angemessene Vergütung für ihre Dienste fordern und dann ihren Lohn gewissenhaft verdienen”.