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Unsere Beziehungen

Aus der Juli 1932-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Eine Bedeutung des Wortes „Beziehung” ist „die Grundlage des geschäftlichen oder gesellschaftlichen Verkehrs” (Winston Simplified Dictionary). Umfassende Beobachtung weist darauf hin, daß die Christliche Wissenschaft in dem Maße gedeihen dürfte, wie die Christlichen Wissenschafter die in der christlich-wissenschaftlichen Bewegung vorkommenden verschiedenen Beziehungen würdigen und aufrecht erhalten. Dieser Schluß kann auch als Folgerung aus unserem Kirchenhandbuch und aus allen Handlungen der Gründerin dieser Wissenschaft, Mrs. Eddy, gezogen werden.

Das grundlegende Verhältnis zwischen Christlichen Wissenschaftern ist allseitige Brüderschaft oder Gemeinschaft. Dieses Verhältnis ist grundlegend, weil es dem gegenseitigen Verhältnis der Menschen in der Wirklichkeit entspricht, und weil es Einheit bedeutet. Als Die Mutterkirche einen allgemeinen Lehrerverein hatte, sandte Mrs. Eddy zu dessen erster Versammlung eine Botschaft, in der eine Stelle lautet: „Sie sind nur zusammen gekommen, um sich von dieser großen Wahrheit zu überzeugen: nämlich, der Einheit in der Christlichen Wissenschaft. Halten Sie diese Tatsache unerschütterlich in Ehren” (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 251).

Gemeinschaft unter Christlichen Wissenschaftern ist bei unserer Form der Kirchenverwaltung wesentlich. Eine Erklärung des Wortes „demokratisch” lautet: „den Grundsatz der politischen oder gesellschaftlichen Gleichheit aller betreffend oder dadurch gekennzeichnet” (New Century Dictionary). Ferner hilft die Pflege der Gemeinschaft seelische und geistige Gleichheit entwickeln und fördern, und zwar in dem Verhältnis, wie sich die Gemeinschaft zwischen Christlichen Wissenschaftern auf die Gleichheit aller Menschen und die Einheit des Menschen in der tatsächlichen Widerspiegelung des göttlichen Gemüts gründet.

Eine weitere für das Gedeihen der christlich-wissenschaftlichen Bewegung wesentliche Beziehung ist das Verhältnis zwischen Ausübern und Patienten. Nicht nur das Wachstum dieser Bewegung, sondern auch ihre Fortdauer beruht auf dem Beweis dieser Wissenschaft; und einen großen Teil des überzeugendsten Beweises liefert der Dienst, den einer dem andern leisten kann. Die meisten neuen Anhänger schließen sich der Bewegung der Christlichen Wissenschaft an infolge von Heilungen durch Ausüber. Offenbar verdient daher das Verhältnis zwischen Ausübern und Patienten vor jeder Gefahr bewahrt und geschützt zu werden.

Es ist zu beachten, daß unser Kirchenhandbuch (Art. VIII, Abschn. 22) zwei Irrtümer erwähnt, vor denen sich Ausüber wohl besonders in acht nehmen müssen. Diese Irrtümer können Vertrauensbruch und Überforderung genannt werden. Es ist klar, daß es sowohl zum Nutzen der Christlichen Wissenschaft als auch zum Nutzen beider Beteiligten erforderlich ist, daß jemand, der einen Ausüber um Rat oder Hilfe bittet, dem Ausüber allen nötigen Aufschluß offen und ohne Furcht, daß darüber geredet wird, sollte geben können. Zum allseitigen Nutzen ist es ebenso erforderlich, daß die Entschädigung für die Dienstleistung des Ausübers vollständig der Wohltätigkeit, Gerechtigkeit und Weisheit untergeordnet sein sollte.

Eine weitere für das Gedeihen der Christlichen Wissenschaft überaus wichtige Beziehung ist das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler. Klassenunterricht und der Dienst, den berechtigte Lehrer später leisten, ist zur Erhaltung und Förderung der Christlichen Wissenschaft wesentlich. Er trägt sehr zum höchsten Grade des Guten bei, das die Christlichen Wissenschafter tun können. Natürlich muß das Lehren auf der Höhe erhalten werden, wenn es seinen Zweck erfüllen soll. Ferner erfordert der von berechtigten Lehrern nach dem Klassenunterricht geleistete Dienst einen hohen Grad der Unterscheidung und Zurückhaltung.

Die Bestimmung im Handbuch (Art. XXIII, Abschn. 10), daß sich niemand in die Angelegenheiten einer Zweigkirche mischen soll, gilt nicht allein für Lehrer; aber gerade sie werden am häufigsten gebeten oder versucht, sie zu übertreten. Andere Bestimmungen des Handbuchs (Art. XXVI, Abschn. 2 und 3) gelten besonders den Lehrern und warnen sie vor persönlichem Beaufsichtigen, Beherrschen und zu vielem Anleiten. Diese Satzungen legen eine Verpflichtung auf, die trotz Aufforderungen und Versuchungen unter allen Umständen zu erfüllen ist. Das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler bleibt bestehen, und es ist sonderbar, daß irgendein Lehrer je um Schüler ward oder erlaubte, daß für seine Klassen geworben wird; aber aus einer anderen Satzung (Art. XXVII, Abschn. 5) geht hervor, daß diese Ungebührlichkeit ausdrücklich verboten werden mußte.

Dann besteht noch das Verhältnis zwischen den Beamten und Mitgliedern unserer Kirchen. Natürlich legt dieses Verhältnis gegenseitig Verpflichtungen auf, worüber viel geschrieben werden könnte. Die wichtigsten Punkte finden wir jedoch in zwei Bibelstellen. Im wesentlichen erklärte der Meister den wahren Sachverhalt für alle, die Machtbefugnis ausüben, als er sagte: „Ich bin unter euch wie ein Diener” (Luk. 22, 27). Und Paulus zeigt allen Kirchenmitgliedern die rechte Haltung Kirchenbeamten gegenüber, wenn er uns heißt: „Habt sie desto lieber um ihres Werks willen” (1. Thess. 5, 13).

Hinsichtlich der Beziehung zwischen Christlichen Wissenschaftern und anderen Leuten können zwei Punkte nachdrücklich betont werden. In der neutestamentlichen Übersetzung steht das Wort „Kirche” für ein griechisches Wort, das „eine Versammlung von Auserwählten” bedeutet. Treue Zugehörigkeit zur Christlichen Wissenschaft bedingt in zunehmendem Maße ein Sichtrennen von materiellen Denkweisen. Trotzdem hat Mrs. Eddy erklärt (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 275): „Die Christliche Wissenschaft kann allumfassende Brüderschaft hervorrufen und ruft sie auch hervor. Als Folge der göttlichen Liebe erklärt sie Liebe, lebt sie Liebe und beweist sie Liebe”.

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