[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 8. September 1934]
An den christlich-wissenschaftlichen Vorstand werden oft Fragen über die Mittwochabendversammlungen gerichtet: Sollen die Stellen aus der Bibel und aus Wissenschaft und Gesundheit ausgewählte Stellen genannt und als solche angekündigt werden, oder sollen sie als die entsprechenden Abschnitte angekündigt werden? Wieviel Zeit soll das Lesen dieser Stellen in Anspruch nehmen? Ist es richtig, sie „Lektion” oder „Lektionspredigt” zu nennen?
Die Antwort auf die erste Frage lautet: „Das eine oder das andere”. Die Satzung Artikel III, Abschnitt 3 des Kirchenhandbuchs mit der Überschrift „Geeignete Abschnitte” schreibt vor, daß die Ersten Leser in den Mittwochabendversammlungen „Abschnitte aus der Heiligen Schrift und aus Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift” lesen sollen. Die Ordnung der Gottesdienste für die Mittwochabendversammlungen auf Seite 122 des Handbuchs verlangt „Verlesung von Stellen aus der Bibel sowie entsprechenden Abschnitten aus Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift.
In Der Mutterkirche beschränkt sich der Erste Leser in der Regel auf höchstens drei Stellen aus der Bibel und höchstens fünf entsprechende Abschnitte aus Wissenschaft und Gesundheit. Wenn es wesentlich erscheint, kann die Zahl der Stellen gelegentlich erhöht werden; aber die Direktoren Der Mutterkirche verlangen, daß keine „Lektion” oder „Lektionspredigt” für die Mittwochabendversammlungen in Der Mutterkirche vorbereitet wird. Das Lesen dieser Stellen dauert 9 bis 10 Minuten. Die Stellen aus der Bibel und aus Wissenschaft und Gesundheit sind in Der Mutterkirche etwa gleich lang. Und hier kann hinzugefügt werden, daß es zu den Pflichten eines Ersten Lesers gehört, für die von ihm geleiteten Mittwochabendversammlungen „geeignete Abschnitte” auszuwählen. Der dieser Arbeit entspringende Segen ist unsagbar; und kein Leser kann es sich leisten, jemand anders diese Arbeit für ihn tun zu lassen, noch dürften Christliche Wissenschafter billigend zusehen, wenn sich jemand unbefugt anmaßte, sei es gegen oder ohne Vergütung, für den Leiter der Mittwochabendversammlungen die von ihm vorzulesenden entsprechenden Stellen auszuwählen, wären sie auch noch so vortrefflich ausgewählt.
Die Bekanntmachungen in den Versammlungen Der Mutterkirche stehen im Einklang mit der Ordnung der Gottesdienste. So ersucht der Leser in der Mittwochabendversammlung zuerst alle, die reden wollen, sich auf etwa drei Minuten zu beschränken und deutlich zu sprechen, worauf er erklärt: „Diese Versammlung ist nun eröffnet für ‚Erfahrungen, Zeugnisse und Bemerkungen über die Christliche Wissenschaft‘” (s. Handbuch, S. 122). Er gibt dann den Rednern nötigenfalls Anleitungen, indem er sie bittet, lauter zu sprechen oder ihre Bemerkungen abzukürzen, wenn sie zu lange reden. Oft stehen am Schlusse der Versammlung noch welche in der Hoffnung, Gelegenheit zum Sprechen zu bekommen. Aber die Versammlung hört mit einem Spielraum von höchstens 2 oder 3 Minuten pünktlich auf, und der Leser drückt vielleicht den noch Stehenden sein Bedauern aus, daß die Zeit abgelaufen ist und sie nicht mehr sprechen können. Dann können alle durch Einstimmen in das Schlußlied ihre Dankbarkeit ausdrücken.
[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 4. August 1934]
Manche haben die Bezeichnung „Wohltätigkeitsverein” für ein Sanatorium, in dem ein Teil der Gäste für Unterkunft und Verpflegung zahlen, in Frage gestellt. Andere finden den Ausdruck „Wohltätigkeitsanstalten” für unsere Sanatorien nicht angebracht. Da die christlich-wissenschaftlichen Wohltätigkeitsvereine sich nicht bezahlt machen und keinen Gewinn abwerfen, sondern ein menschenfreundliches Unternehmen sind, kann gesagt werden, daß der Ausdruck „wohltätig” durchaus anwendbar erscheint, wenn auch ein Teil der Gäste, die in der Lage sind, für ihren Aufenthalt zahlen. In der Satzung: „Ausübende Vertreter und Patienten” (Kirchenhandbuch, Art. VIII, Abschn. 22) schreibt Mrs. Eddy, daß ein Christlicher Wissenschafter „wohlwollend” ist; und dieser Ausdruck ist angebracht, selbst wenn ein Ausüber Patienten hat, die für ihre Behandlung zahlen. Es wird allgemein anerkannt, wie uneingeschränkt freigebig, aufopfernd und wohltätig die Ausüber sind.
Ebenso verhält es sich mit dem andern Ausdruck. Nach einem Gesetz des Staates Massachusetts ist das Sanatorium in Chestnut Hill eine „Wohltätigkeitsanstalt”. Diese Bezeichnung schließt genau das in sich, was im Sanatorium geschieht: es nimmt Gäste auf, die entsprechend ihren Bedürfnissen, ihrer Würdigkeit und Berechtigung einen Teil oder nichts bezahlen. Das Sanatorium am Stillen Ozean fällt in dieselbe Kategorie. „Die edelste Wohltätigkeit”, sagt der talmudische Weise, den Mrs. Eddy im Vorwort zu „Miscellaneous Writings” anführt, „ist, einen Menschen zu hindern, Wohltätigkeit anzunehmen, und die besten Almosen sind, einem Menschen zu zeigen und ihn zu befähigen, ohne Almosen auszukommen”. Jede Einrichtung, die wie unsere beiden Sanatorien sich damit befaßt, die Verzagten, die Kranken und Gebrechlichen zu befreien und zu nützlichen Menschen zu machen, ist vollauf berechtigt, die Bezeichnung „wohltätig” zu führen.
