Bewerbungen um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche werden Artikel XIII, Abschnitt 2, des Handbuchs Der Mutterkirche gemäß von dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft zweimal jährlich begutachtet. Jedem Bewerber, dessen Gesuch bei der Schriftführerin eingeht, wird der Empfang des Gesuchs in einem Brief bestätigt, der aber nicht als Genehmigung seiner Bewerbung aufzufassen ist.
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