Das Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy enthält in Artikel XX gewisse Bestimmungen für die Sonntagsschule, und gibt auf Seite 127 die Ordnung der Übungen in der Sonntagsschule an. Da das Handbuch verlangt, daß Zweigkirchen eine demokratische Verwaltung haben sollen (siehe Art. XXIII, Abschn. 1 und 10), stellt jede Zweigkirche oder Vereinigung für die Ausführung der Bestimmungen des Handbuchs ihre eigenen Regeln auf. Aus diesem Grunde sind manche Einzelheiten in der Sonntagsschule in verschiedenen Gemeinden verschieden. Die Zeit, wann die Sonntagsschule gehalten wird, die Zahl der jedes Jahr zu haltenden Lehrerversammlungen, die Vorschriften für die Ernennung der Lehrer und Beamten und einige andere Einzelheiten weichen voneinander ab.
Es ist zu beachten, daß in gewissen Punkten die Ordnung der Gottesdienste in den Kirchen nicht mit der Ordnung der Übungen in der Sonntagsschule übereinstimmt. Während die Gottesdienste, wenn irgend möglich, durch Orgel- oder Klavierspiel eingeleitet und geschlossen werden sollen (siehe Handbuch, S. 121), wird dies in der Ordnung der Übungen in der Sonntagsschule nicht erwähnt. In der Sonntagsschule Der Mutterkirche wird erwartet, daß die Lehrer früh kommen, so daß sie die Schüler beim Hereinkommen begrüßen können, und bis zum Beginn des Unterrichts können Lehrer und Schüler miteinander sprechen. Viele Lehrer machen von dieser Gelegenheit Gebrauch, um zu erfahren, womit die Kinder sich beschäftigen, so daß sie ihnen besser helfen können, das in der Sonntagsschule Gelernte im Alltag zweckdienlich anzuwenden.
Auch ist in der Ordnung der Übungen keine Zeit für Bekanntmachungen vorgesehen. Daraus ist ersichtlich, daß unsere Führerin nicht beabsichtigte, daß in der Sonntagsschule ähnliche Bekanntmachungen wie in den Gottesdiensten verlesen werden sollten. In der Sonntagsschule Der Mutterkirche werden auch keine regelmäßigen Bekanntmachungen verlesen. In Der Mutterkirche werden nur die von Der Mutterkirche veranstalteten Vorträge und die Jahresversammlung angekündigt, und sie werden in der Ordnung der Übungen nach Nummer 4 eingefügt. Jede besondere Mitteilung, die zur Kenntnis der Lehrer oder Schüler gebracht werden muß, wird mit der Schreibmaschine oder anderweitig auf Zetteln vervielfältigt und in jedes Klassenbuch ein Zettel gelegt. Wenn die Mitteilung die Schüler betrifft, können die Lehrer sie dann ihren Klassen in einer dem Alter der Schüler angepaßten Weise übermitteln. Manche Zweigkirchen haben in der Sonntagsschule ein Anschlagbrett für die Lehrer, wo Vorträge, die andere christlich-wissenschaftliche Kirchen in der Umgegend halten lassen, Ausschußsitzungen der Kirche, besondere Sammlungen usw. bekanntgegeben werden.
Die Ordnung der Übungen sieht unter Nummer 1 vor, daß die Sonntagsschule durch den Vorsteher eröffnet werden soll, und unter Nummer 8, daß der Vorsteher „die wissenschaftliche Erklärung des Seins“ (Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift von Mrs. Eddy, S. 468) lesen soll. Diese Bestimmungen lassen erkenne, daß der Vorsteher den Unterricht eröffnen und schließen soll. Wenn in zwei oder mehr Abteilungen gleichzeitig Unterricht erteilt wird, sollten die Hilfsbeamten in jenen Abteilungen, wo der Vorsteher nicht ist, die Leitung übernehmen. Das Handbuch verlangt nicht, daß außer dem Vorsteher etwaige Hilfsbeamte am Pult stehn.
Da die Sonntagsschule ein Teil der Kirche und keine getrennte Organisation ist, bedarf sie keiner besonderen Satzungen. Die Satzungen einer Kirche enthalten gewöhnlich einige allgemeine Bestimmungen für die Sonntagsschule. In der Regel bleiben viele Einzelheiten dem Ermessen des Vorstehers überlassen, obgleich gewöhnlich einige Vorschriften für das Verhalten in der Sonntagsschule vorgesehen sind, an die sich jeder nachfolgende Vorsteher zu halten hat. Sie werden zuweilen „Arbeitsvorschriften“ oder „Vorschriften für das Vorgehen“ genannt. Diese Vorschriften können im Gegensatz zu den Satzungen mehr oder weniger veränderten Umständen angepaßt und je nach der Erfahrung leicht geändert werden.
Da die Sonntagsschule ein Teil der Kirche ist, braucht sie auch keinen eigenen Schatzmeister. In Der Mutterkirche werden die Sammlungen der Sonntagsschule sofort dem Schatzmeister der Kirche für den allgemeinen Kirchenfonds übergeben. Gelegentlich wird die Frage aufgeworfen, ob die Schüler kein Bestimmungsrecht über die Ausgaben aus der Sonntagsschulsammlung haben sollten. Dazu wäre mindestens eine kurze Geschäftssitzung nötig, und dies entspräche nicht der Ordnung der Übungen. Es hat sich gezeigt, daß sich die Kinder freuen zu wissen, daß ihre Beiträge zu denen der Gemeinde hinzugefügt werden, und daß das Geld dazu verwendet wird, die Einrichtungen der Kirche, wozu ihre Sonntagsschule gehört, zu unterstützen.
Wo in der Ordnung der Übungen ein Lied vorgesehen ist, ist es im Handbuch genau so aufgeführt wie in der Ordnung der Gottesdienste. Dies bedeutet also wohl, daß in beiden Fällen gleich verfahren werden soll, das heißt, die Kinder sollen das Lied nicht zusammen mit dem Vorsteher lesen. In der Sonntagsschule Der Mutterkirche wird jeden Sonntag ein Lied unserer Führerin gesungen. Der Vorsteher liest in diesem Falle das ganze Lied, während von den andern Liedern nur der erste Vers vorgelesen wird. Der Vorsteher liest auch die „wissenschaftliche Erklärung des Seins“, ohne daß die Schüler sie mitsprechen.
