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Vor 15 Jahren kamen wir zum ersten Mal mit der Christlichen Wissenschaft...

Aus der September 1948-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Vor 15 Jahren kamen wir zum ersten Mal mit der Christlichen Wissenschaft in Berührung, als wir die Heilung eines kleinen Kindes von Ekzem beobachten konnten. Wir besuchten einen Ausüber, um zu erfahren, was diese Wissenschaft eigentlich war, und die uns gegebene Erklärung war so logisch, daß wir auch um Behandlung für uns baten. Das Ergebnis kam schnell und war sehr zufriedenstellend, und so nahmen wir selbst das Studium dieser Wissenschaft auf.

Inzwischen haben wir viele Beweise von der heilenden, inspirierenden, schützenden und erhaltenden Liebe Gottes erlebt. Unsre Kinder wurden schnell von sogenannten Kinderkrankheiten geheilt. Ein ausgerenkter Kiefer und ein verrenktes Knie wurden mit dem Beistand eines Ausübers bald wieder in ihren normalen Zustand zurückversetzt. Meine Frau wurde in kurzer Zeit von Lungenentzündung geheilt, und ich erlebte augenblickliche Heilung von einem Anfall, der meines Erachtens Blinddarmentzündung war.

Sehr erfreulich war die Demonstration, ein Heim zu finden, die wir kürzlich erlebten. Mein ernstes Bestreben, Gott besser zu dienen, wirkte sich darin aus, daß ich eine andre Stellung fand. Mary Baker Eddy erklärt in ihrem Buch „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift“ (S. 454): „Warte geduldig, bis die göttliche Liebe auf den Wassern des sterblichen Gemüts schwebt und den vollkommenen Begriff bildet.“ Der Wechsel brachte es mit sich, daß wir in eine andre Stadt ziehen mußten, welche meine Vaterstadt war. Viele drückten die Furcht aus, daß wir wegen des allgemeinen Wohnungsmangels wohl kein passendes Heim finden würden. Doch in allen diesen Fällen wurde jene Suggestion als völlig irrig zurückgewiesen, und zwar von jedem einzelnen Mitglied unsrer Familie. Wir wußten, daß unser Heim — unser Bewußtsein der Liebe — zu der Zeit schon bestand, nicht nur in einer zukünftigen Zeit, und daß wir dessen, was uns rechtmäßig zugehörte, nicht beraubt werden noch für die Ausführung einer rechten Absicht bestraft werden konnten.

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