Skip to main content Skip to search Skip to header Skip to footer

Zweigkirchensatzungen

Aus der Juni 1974-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Christliche Wissenschafter studieren das Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy und bemühen sich, die darin enthaltenen Bestimmungen in allem treu zu befolgen. Sie erkennen an, daß es göttlich inspiriert ist, und sind sich der Wahrheit dessen bewußt, was Mrs. Eddy über seine Regeln und Satzungen sagt: „Sie waren weder willkürliche Meinungen noch diktatorische Forderungen, wie ein Mensch sie an einen anderen stellen könnte. Sie wurden von einer Macht veranlaßt, die man nicht sein eigen nennen kann; sie wurden zu verschiedenen Zeiten niedergeschrieben, wie es die Umstände erforderten.“ Vermischte Schriften, S. 148;

Die Christlichen Wissenschafter sind sich auch der Einzigartigkeit Der Mutterkirche und des Kirchenhandbuchs mit seinen Satzungen bewußt. Obwohl Die Mutterkirche und ihre Zweige untrennbar sind und die vollständige christlich-wissenschaftliche Kirchenorganisation darstellen, unterscheiden sie sich doch deutlich in der Form ihrer Kirchenverwaltung und in ihren Satzungen. Die Satzungen der Zweigkirchen stehen nicht im Widerspruch zum Handbuch. Aber sie werden nicht davon abgeschrieben, noch dient es als Muster für sie.

Im Handbuch sieht Mrs. Eddy vor, daß „jede Kirche Christi, Wissenschafter, ... ihre eigene Form der Verwaltung haben“ Handb., Art. XXIII Abschn. 1; soll. Im Interesse einer geordneten und wirkungsvollen Verwaltung muß also jede Zweigkirche ihre eigenen Satzungen haben, um ihren eigenen speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ist die Pflicht der Ortsmitglieder der Zweigkirche, solche Satzungen anzunehmen und sie zeitgemäß zu halten. Dies richtig durchzuführen erfordert gebeterfülltes Denken und Handeln von seiten aller Mitglieder. Während sie demütig anerkennen, daß sie noch nicht die Höhen der Inspiration und Weisheit erreicht haben, die ihre Führerin beim Schreiben des Kirchenhandbuchs erlangt hatte, wissen sie, daß sie von demselben göttlichen Gemüt geführt werden, das sie führte. Weiter wissen sie, daß die Beschaffenheit ihrer Satzungen zeigt, inwieweit sie die wahre Kirchenverwaltung demonstrieren.

Am wichtigsten natürlich ist der Geist, von dem die Satzungen durchdrungen sind. Jede Seite sollte Liebe zu Gott und dem Menschen widerspiegeln. Auch die im wesentlichen demokratische Art der Zweigkirchenverwaltung muß Berücksichtigung finden und durchweg anwendbar gemacht werden.

Mitglieder Der Mutterkirche haben festgestellt, daß ihr strikter und liebevoller Gehorsam gegen den Buchstaben und den Geist ihres Handbuchs sie und die Sache der Christlichen Wissenschaft gesegnet hat. Sie haben erlebt, daß folgende Erklärung Mrs. Eddys wahr ist: „Davon bin ich überzeugt, daß jede Regel und Satzung dieses Kirchenhandbuchs die Geistigkeit dessen, der sie befolgt, erhöhen und seine Fähigkeit, die Kranken zu heilen, die Leidtragenden zu trösten und die Sünder wachzurütteln, stärken wird.“ Die Erste Kirche Christi, Wissenschafter, und Verschiedenes, S. 230; Zweigkirchenmitglieder lernen, daß ein ehrliches Bemühen, die Bestimmungen ihrer eigenen Satzungen durchzuführen, ebenfalls alle Betroffenen segnet.

Vielleicht mißbilligt ein Mitglied eine bestimmte Satzung. Die Lösung liegt natürlich nicht darin, sich zu weigern, sie zu befolgen, sondern vorzuschlagen, daß sie geändert oder aufgehoben werde. Eine der Pflichten der Mitglieder ist, sich liebevoll nach den Entscheidungen der Mehrheit zu richten. Dies bedeutet unter anderem die Beachtung aller Kirchensatzungen. Ein Mitglied muß mit den Satzungen seiner Zweigkirche vertraut sein, wenn es sie befolgen will. Um sie gut zu kennen, muß es sich mit ihnen befassen. Und die beste Art und Weise, wie die Zweigkirchen zu diesem Studium anregen können, ist u. a., Satzungen zu haben, die verständlich, klar, kurz und übersichtlich sind.

Wer Satzungen entwirft oder abändert, scheint sich irgendwie dazu verleiten zu lassen, weitschweifig zu werden und in juristischem Stil zu schreiben. Nun, an einem guten juristischen Stil ist an gegebener Stelle nichts auszusetzen, doch für die Kirchensatzungen ist er nicht erforderlich. Was nötig ist, ist ein direkter, einfacher Wortlaut, der eindeutig sagt, was gesagt werden muß, und nichts weiter. Der Prüfstein dafür ist: Sind die Satzungen so abgefaßt, daß ihre Bedeutung klar ist und daß es kein Mißverständnis geben kann?

Die Satzungen sind wichtig genug, um in einer würdigen und ansprechenden Form gedruckt zu werden. Das Format, die Schrift, die Einteilung, die Randbreite, die Qualität des Papiers und alle anderen Einzelheiten sollten dem hohen Niveau entsprechen, das für die Christliche Wissenschaft und für Christliche Wissenschafter charakteristisch ist.

Ein gutes alphabetisches Sachregister am Ende der Satzungen ist sehr nützlich. Es ist äußerst hilfreich, wenn es richtig aufgestellt und umfassend genug ist.

Obgleich die Aufstellung und Abänderung der Satzungen, allgemein gesprochen, die Verantwortung der gesamten Mitgliedschaft ist, können die Mitglieder dem Vorstand oder einem Komitee für Satzungen die unmittelbare Verantwortung übertragen. Alle Beteiligten müssen gute metaphysische Arbeit tun. Eine der Suggestionen, vor der wir uns schützen sollten, ist, daß das Besprechen der Satzungen in einer Versammlung zu Auseinandersetzungen und Spaltungen führen könne. Ehrliche Meinungsverschiedenheiten gehören zum demokratischen Prozeß. Solche Meinungsverschiedenheiten lenken häufig die Aufmerksamkeit auf Punkte, die genauer umrissen werden sollten, und können oft Kompromisse mit irrigem Denken verhindern.

Die Mitglieder sollten an den Rat des Paulus denken: „Ein jeglicher sei gesinnt, wie Jesus Christus auch war.“ Phil. 2:5. Dieser demutsvolle Wunsch, das eine Gemüt zum Ausdruck zu bringen, wird sich in harmonischem Denken und Handeln und in besseren Satzungen erfüllen.

Die Satzungen müssen weise und liebevoll durchgeführt werden. Durch eine enge, buchstäbliche Auslegung könnte ihr eigentlicher Gehalt verlorengehen. Andererseits kann Laxheit ihre Wirksamkeit schwächen. Intelligente und liebevolle Beachtung des Geistes sowie des Buchstabens ist ein weises Ziel.

Die Satzungen werden zeitgemäß gehalten und verbessert, wenn die Mitglieder eine immer bessere Auffassung von der Kirchenverwaltung demonstrieren. Es ist jedoch nicht angebracht, zu oft Änderungen vorzunehmen, da dies zu Verwirrung, unnötigen Kosten und unnötiger Mühe füren kann. Eine aufmerksame Mitgliedschaft wird jedoch nicht zögern, wohlbedachte Änderungen vorzunehmen.

Wenn ein Zweigkirchenmitglied über dieses Thema nachdenkt, fragt es sich vielleicht: Wann habe ich das letztemal unsere Satzungen durchgesehen? Habe ich irgendwelche Vorschläge zu ihrer Verbesserung? Befolge ich sie so treu, umsichtig und liebevoll, wie ich es tun sollte?

Die christlich-wissenschaftliche Bewegung steht unter der Herrschaft des göttlichen Prinzips. Und die Christlichen Wissenschafter bemühen sich, in all ihren Tätigkeiten das Prinzip zu demonstrieren — auch bei der Aufstellung, Änderung und Durchführung der Zweigkirchensatzungen.

Wenn Sie mehr Inhalte wie diese erforschen möchten, können Sie sich für wöchentliche Herold-Nachrichten anmelden. Sie erhalten Artikel, Audioaufnahmen und Ankündigungen direkt per WhatsApp oder E-Mail. 

Anmelden

Mehr aus dieser Ausgabe / Juni 1974

  

Die Mission des Herolds

„... die allumfassende Wirksamkeit und Verfügbarkeit der Wahrheit zu verkünden ...“

                                                                                                                            Mary Baker Eddy

Nähere Informationen über den Herold und seine Mission.