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Zweigkirchensatzungen

Aus der Juni 1974-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Christliche Wissenschafter studieren das Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy und bemühen sich, die darin enthaltenen Bestimmungen in allem treu zu befolgen. Sie erkennen an, daß es göttlich inspiriert ist, und sind sich der Wahrheit dessen bewußt, was Mrs. Eddy über seine Regeln und Satzungen sagt: „Sie waren weder willkürliche Meinungen noch diktatorische Forderungen, wie ein Mensch sie an einen anderen stellen könnte. Sie wurden von einer Macht veranlaßt, die man nicht sein eigen nennen kann; sie wurden zu verschiedenen Zeiten niedergeschrieben, wie es die Umstände erforderten.“ Vermischte Schriften, S. 148;

Die Christlichen Wissenschafter sind sich auch der Einzigartigkeit Der Mutterkirche und des Kirchenhandbuchs mit seinen Satzungen bewußt. Obwohl Die Mutterkirche und ihre Zweige untrennbar sind und die vollständige christlich-wissenschaftliche Kirchenorganisation darstellen, unterscheiden sie sich doch deutlich in der Form ihrer Kirchenverwaltung und in ihren Satzungen. Die Satzungen der Zweigkirchen stehen nicht im Widerspruch zum Handbuch. Aber sie werden nicht davon abgeschrieben, noch dient es als Muster für sie.

Im Handbuch sieht Mrs. Eddy vor, daß „jede Kirche Christi, Wissenschafter, ... ihre eigene Form der Verwaltung haben“ Handb., Art. XXIII Abschn. 1; soll. Im Interesse einer geordneten und wirkungsvollen Verwaltung muß also jede Zweigkirche ihre eigenen Satzungen haben, um ihren eigenen speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ist die Pflicht der Ortsmitglieder der Zweigkirche, solche Satzungen anzunehmen und sie zeitgemäß zu halten. Dies richtig durchzuführen erfordert gebeterfülltes Denken und Handeln von seiten aller Mitglieder. Während sie demütig anerkennen, daß sie noch nicht die Höhen der Inspiration und Weisheit erreicht haben, die ihre Führerin beim Schreiben des Kirchenhandbuchs erlangt hatte, wissen sie, daß sie von demselben göttlichen Gemüt geführt werden, das sie führte. Weiter wissen sie, daß die Beschaffenheit ihrer Satzungen zeigt, inwieweit sie die wahre Kirchenverwaltung demonstrieren.

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