Haben wir eine grundsätzlich materielle Vorstellung von der Kirchenverwaltung — versuchen aber gleichzeitig, wenn bestimmte Entscheidungen zu treffen sind, eine oberflächliche geistige Einheit zu demonstrieren —, dann werden wir wahrscheinlich die Früchte unseres Widerspruchs ernten. Wir müssen die gesamte Verwaltung unserer Kirche im Licht der geistigen Tatsachen sehen, die heilen.
Im Handbuch Der Mutterkirche legt Mary Baker Eddy fest, daß die Verwaltung jeder Zweigkirche „ausgesprochen demokratisch sein“ Handb., Artikel XXIII Abschn. 10. soll. Die demokratische Verwaltungsform verlangt, daß eine Gruppe ihre grundlegenden Entscheidungen den ausdrücklichen Wünschen der Mehrheit gemäß treffe. Fordern die Worte unserer Führerin uns aber dazu auf, dieses Ziel durch eine materielle Auslegung des demokratischen Prozesses zu erreichen? Sollen wir der Kirchenverwaltung, die „ausgesprochen demokratisch" ist, die Prämissen und Annahmen zugrunde legen, die sich auf die Materie stützen und gewöhnlich mit der Politik in Verbindung gebracht werden? Oder sollten wir unsere Interpretation der Wendung „ausgesprochen demokratisch" von einer materiellen auf eine geistige Basis heben?
Wenn wir von einer geistigen Grundlage ausgehen, stellen wir fest, daß alle wesentlichen Elemente einer demokratischen Kirchenverwaltung auf das eine Gemüt, Geist, Gott zurückzuführen sind — und auf Seine Gesetze und Eigenschaften — nicht aber auf eine sterbliche, endliche, begrenzte, materielle Quelle.
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