Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", die die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündeten, stellten einen gewaltigen Schritt vorwärts dar für den geistigen Fortschritt der Menschheit. Zum ersten Mal wurden darin auf globaler Ebene die Grundrechte für alle Menschen dargelegt. Der Zweck dieser Erklärung wird vielleicht am besten in den Anfangszeilen der Präambel zusammengefasst, wo es heißt, dass „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet".
Artikel 1 der Erklärung lautet dann: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."
In Artikel 2 wird erklärt: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand." Diese „Rechte und Freiheiten" schließen bürgerliche und gesetzliche Rechte (das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit) ebenso ein wie wirtschaftliche und soziale Rechte.
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