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Gerechtigkeit siegt immer! — Ein Hoheslied auf Liebe, Wahrheit und Prinzip

Aus der Februar 2009-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Am Abend des 1. August 2008 riefen mich unsere Anwälte aus Paris an: „Guess what?“ (zu deutsch: „Rate mal?“), lautete die knappe Frage. Fast selbstverständlich entgegnete ich: „They have accepted, right?“ („Sie haben zugestimmt, nicht wahr?“) Dies war der Anfang von zwei Wochen Verhandlungen, an deren Ende die Gutschrift eines namhaften Betrages auf unserem Firmenkonto stand. Es war aber auch das Ende einer dreijährigen Erfahrung, die Mitte 2005 damit begann, dass uns vom Tribunal de Commerce Paris ein Gerichtsbescheid zugestellt worden war, demzufolge meine Firma von einem ehemaligen Kunden auf Schadensersatz in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages verklagt wurde. Innerhalb von drei Jahren von einer potenziellen Verbindlichkeit eines Millionenbetrages hin zu einer ordentlichen Gutschrift von einer schockierenden Nachricht zu einer freudigen Botschaft! Lassen Sie mich Ihnen nun nachfolgend zunächst einmal den eigentlichen Sachverhalt schildern und daran anschließend auf die zentralen Aspekte meiner begleitenden metaphysischen Arbeit während dieser drei Jahre — basierend auf Liebe, Wahrheit und Prinzip — eingehen.

Mitte 2004 erhielt meine Firma von einem Immobilienfonds einen Beraterauftrag, nach dem es galt, für diesen Fonds Kapital zum Bau einer Immobilie einzusammeln. Der Fonds hatte bereits einen Kaufvertrag für das hierzu benötigte Grundstück abgeschlossen. Unsere Aufgabe bestand darin, einen Investor als Joint-Venture-Partner zu finden, der den eigentlichen Bau der Immobilie finanzieren würde. Für unsere Leistung sollten wir ein monatliches Festhonorar und — bei erfolgreichem Abschluss eines Joint-Venture-Vertrages zwischen unserem Kunden und einem Investor — darüber hinaus eine Erfolgsvergütung erhalten. Schon nach kurzer Zeit gelang es uns, einen Investor für das Projekt zu interessieren. Leider kam es nicht zu der avisierten Zusammenarbeit, da der Grundstückskaufvertrag wegen eines Verschuldens unseres Kunden rückabgewickelt wurde. Das Interesse des von uns akquirierten Investors am Bau der Immobilie bestand jedoch weiterhin, weshalb nun dieser Investor seinerseits das Grundstück erwarb und mit dessen Entwicklung begann. Vertragsgemäß stand uns zwar nun kein Erfolgshonorar zu, jedoch aber das vereinbarte Festhonorar für unseren Arbeitsaufwand. Dieses wurde uns jedoch nicht bezahlt. An dieser Stelle zog ich für mich und die Firma einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit. Unser Firmenziel war es ja, Immobiliengeschäfte zu tätigen und nicht, uns vor Gericht zu streiten.

Durch mein beständiges Gebet reifte in mir die Gewissheit, dass uns — Liebe, Wahrheit, Prinzip — zur Seite stehen würde! Angst, Nervosität und Zweifel verloren ihre Schrecken.

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