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Vorrechte hinsichtlich der Lesezimmer

Aus der Januar 1913-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Es wird von allen christlich-wissenschaftlichen Kirchen erwartet, daß sie ein Lesezimmer unterhalten, wo unsre Schriften in Verbindung mit der Bibel gelesen werden können, und wo sie erhältlich sind. Das Handbuch der Mutter-kirche enthält die Bestimmung, daß zwei oder mehr Kirchen zusammen ein Lesezimmer haben können (siehe Art. XXI, Abschn. 1). Dies vermindert jedoch keineswegs die Vorrechte der einzelnen Mitglieder und entbindet sie durchaus nicht ihrer Verpflichtung, diesen Teil unsrer kirchlichen Arbeit nach Kräften zu unterstützen. Jede Arbeit an der Sache der Wahrheit ist von Gott verordnet. Sie verlangt unsre besten Kräfte, ganz abgesehen davon, was andre tun oder nicht tun mögen. Gerade die Christliche Wissenschaft strebt ja nach Befreiung von stellvertretender Arbeit und führt zu individueller Arbeit im Dienste Gottes und des Menschen. Es ist daher das Vorrecht des bescheidensten Mitglieds einer christlich-wissenschaftlichen Kirche, nach Verständnis und Kräften die Sache fördern zu helfen. Und so viel kann jeder tun.

Es sei hier darauf hingewiesen, daß noch jedesmal, wenn unter der Leitung unsrer Führerin innerhalb unsrer Kirche eine neue Abteilung eingerichtet wurde, das sterbliche Gemüt das Mißlingen des Unternehmens prophezeit hat, möge es sich um die Bibellektionen, die Lesezimmer, die Vorträge, oder eine neue Zeitschrift gehandelt haben. Leider hat es da und dort Christliche Wissenschafter gegeben, die so töricht waren, diesen Prophezeiungen beizustimmen, wodurch sie des Segens, der dem Gehorsam gegen den Ruf der Wahrheit folgt, verlustig gingen, bis sie weiser geworden waren. Niemand kann das Gesetz verstehen, demgemäß Jesus die Kranken heilte, bis er sein Verständnis von dem Prinzip dieses Gesetzes so anwendet, wie Jesus gebot, als er sagte: „Heilet die Kranken”. In gleicher Weise kann niemand die Aufgabe eines christlich-wissenschaftlichen Lesezimmers völlig erfassen, bis er anfängt, in der rechten Weise für dasselbe zu arbeiten, indem er sich bewußt wird, welch hohe Bedeutung es als Zufluchtsort für die Mühseligen und Beladenen hat, und indem er es liebevoll unterstützt und von Zeit zu Zeit besucht.

Die Annahme, daß dies alles dem Bibliothekar des Lesezimmers überlassen werden könne, ist ein kleiner schlauer Fuchs, der diesen Zweig der Mutterrebe schädigen und dadurch die Mitglieder um eins ihrer Vorrechte berauben möchte. Natürlich darf sich niemand in die Verwaltung des Lesezimmers mischen, oder dessen Regeln zuwiderhandeln; aber die Kirchenmitglieder haben das Vorrecht, bei ihrem Besuch den heilenden Sonnenschein der Wahrheit und Liebe mitzubringen. Wie oft tröstete doch der Meister diejenigen, die krank oder in großer Gefahr waren, mit den Worten: „Seid getrost!”, bis er sagen konnte: „Ich habe die Welt überwunden.”

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