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Groll

Aus der März 1916-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Das Gefühl des Grolls oder Beleidigtseins wegen eines tatsächlichen oder vermeintlichen Unrechts ist einer der listigsten Irrtümer, die sich im menschlichen Gemüt versteckt halten. Es ist in vielen Fällen sehr schwer zu erkennen; und hat man es erkannt, dann entschuldigt man es oft unter dem Namen „gerechter Zorn,” oder man behauptet keinen andern Wunsch zu haben, als daß den, der unrecht getan hat, die verdiente Strafe treffe.

Eins unsrer Wörterbücher bestimmt den Groll als „ein Gefühl des Beleidigtseins oder Verletztseins verbunden mit einem Gefühl des Zorns oder Ärgers wegen eines tatsächlichen oder vermeintlichen Unrechts, das einem selbst oder einem Nahestehenden zugefügt worden ist.” Dem Groll kann also eine rein eingebildete Ursache zugrunde liegen. Doch der Gemütszustand desjenigen, der Groll hegt, ist der gleiche, ob nun das Übel, das dieses Gefühl verursacht, wirklich oder eingebildet ist, und somit sind auch die Folgen in beiden Fällen dieselben, nämlich eine nachteilige Wirkung auf das Gemüt und schließlich auf den Gesundheitszustand. Hieraus geht hervor, daß es nichts zur Sache tut, ob wir den ganzen Zustand im Lichte der oben angegebenen Begriffsbestimmung betrachten, derzufolge die Ursache eine tatsächliche oder eine auf Einbildung beruhende sein kann, oder ob wir ihn vom christlich-wissenschaftlichen Standpunkt aus beurteilen, wo die Ursache aller unharmonischen Empfindungen und aller Gefühle des Grolles für unwirklich erklärt wird, denn hier handelt es sich lediglich um die Wirkung auf den, der den Groll sein Denken beherrschen läßt.

Man nehme z. B. einen Fall an, wo ein Mensch den Gefühlen des Zorns nicht Einhalt gebietet, und diese sich so heftig äußern, daß er sich hinreißen läßt, dem Gewalt anzutun, der, wie er glaubt, ihm ein Unrecht zugefügt hat. Solche Fälle werden fast allgemein als höchst beklagenswert angesehen, und bei den meisten rechtdenkenden Menschen erregt das Opfer einer ungezähmten Leidenschaft tiefes Bedauern. Weiß aber ein Mensch seine Gefühle zu beherrschen, so wird sein Unwille, sei er auch noch so heftig, gewöhnlich ganz anders beurteilt; ja Zorn und Empörung über ein angebliches Unrecht werden oft für anerkennenswerte Eigenschaften gehalten, während Ruhe unter solchen Umständen als Feigheit gedeutet wird. Es scheint nicht allgemein erkannt zu werden, daß der innere Haß dem, der ihn hegt, ebensoviel Schaden zufügt wie eine äußere heftige Bekundung. Hieraus ist jedoch nicht zu schließen, daß man ein Unrecht gleichgültig hinnehmen muß oder dem Bösen keinen Widerstand entgegensetzen darf. Im Gegenteil, man soll trachten, es zu überwinden, wo immer es einem begegnet. Dies muß aber stets mit dem Wunsche geschehen, den Unrechttuer auf den rechten Weg zu bringen — ihm zu helfen, die „bösen Geister” auszutreiben und sich aus seinem unglückseligen Zustand zu befreien.

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