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Das Erbrecht der Menschen

Aus der Mai 1916-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Ein unverkennbares Merkmal einer erleuchteten Regierung ist der Umstand, daß sie die Rechte der Bürger beschützt. Die Gesetze, die Gerichte und die öffentliche Meinung eines Kulturstaates sichern jedem Bürger den dauernden Besitz alles dessen zu, was ihm angehört. Weder ererbte Dinge noch irgendwelche auf ehrliche Weise erworbene Güter können ihm auf unrechtmäßige Weise genommen werden, auch darf er sich des freien Genusses derselben erfreuen. Wenn man seines Erbrechts nicht sicher sein könnte, so würden an Stelle von Gesetz, Ordnung und Friede bald Willkür, Unordnung, Krieg und Ungerechtigkeit treten. Eine gerechte Regierung erkennt man also daran, daß sie die Rechte der Bürger aufrecht erhält.

Ist dies hinsichtlich einer menschlichen Regierung der Fall, wie viel mehr hinsichtlich einer Regierung, wo Gott Herrscher ist! Sein unumstößliches Gesetz bestimmt, daß alle Seine Kinder die von Ihm verliehenen Rechte behalten und auf denselben bestehen sollen. Der Mensch ist das Kind Gottes, und jedes Gesetz, das vom Vater kommt, unterstützt den Sohn in der Ausübung seiner Rechte. Der Mensch ist die Wiederspiegelung von Leben, Wahrheit und Liebe, und die ewige Gerechtigkeit bestimmt, daß er hier und jetzt den Frieden, das Wohlergehen und die Herrschaft genieße, die ihm als Sprößling einer solch herrlichen Dreiheit zukommen. Auf Grund dieses Geburtsrechts kann er vertrauensvoll der Ermahnung unsrer Führerin Folge leisten: „Sei fest in deinem Verständnis, daß das göttliche Gemüt regiert,” und „erhebe dich in der Stärke des Geistes, um allem zu widerstehen, was dem Guten unähnlich ist” (Wissenschaft und Gesundheit, S. 393). Der Glaube, daß wir das Böse auf materiellem Wege geerbt haben, sollte dem Verständnis Platz machen, daß wir als Kinder Gottes Macht haben über alle Erscheinungsformen des Bösen.

Schon in uralten Zeiten lebten die Patriarchen und Propheten in Erwartung eines Landes, wo Israel in Frieden und Überfluß leben könnte. Abraham „wartete auf eine Stadt, die einen Grund hat, deren Baumeister und Schöpfer Gott ist;” und das „neue Jerusalem” sollte die zukünftige Heimat des gerechten Israels sein, eine Stadt der Gerechtigkeit und Harmonie. Die vorherrschenden Kirchenlehren haben die Gemüter der Sterblichen mit der Annahme erfüllt, daß diese „Stadt” nicht zu unsrer Zeit erreicht werden könne, sondern ein weit entfernter Himmel sei, in den man später einmal kommen werde. Diese irrige und unglückselige Lehre von einem erst nach dem Tode zu erlangenden Himmel hat die Menschen ihres jetzigen Erbrechts beraubt; mit ihrem Versprechen eines Jenseits voll sorglosen Genusses hat sie bewirkt, daß die Sterblichen sich mit Unrecht und Ungerechtigkeit diesseits des Grabes zufriedengeben. Indem wir nun danach trachten, uns als die Kinder des Allerhöchsten zu erkennen und dann das uns zukommende Erbe fordern, nähern wir uns wenigstens dem Ziel. Ein bekannter Schriftsteller sagt von einem seiner Charaktere: „Er trachtete stets nach der Wahrheit, nach höherer Wahrheit. Nichts konnte ihn befriedigen, als das Bewußtsein von der Gegenwart des Ewigen.”

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