[Aus dem Christian Science Sentinel vom 1. September 1923]
Gottesdienste in Zweig-Kirchen
Der Vorstand der Christlichen Wissenschaft möchte auf einige Ausführungen im redaktionellen Leitartikel [Duty Fulfilled] des Sentinel vom 11. August aufmerksam machen. Diese könnten so aufgefaßt werden, als ob alle Zweig-Kirchen, die keine Sonntagabend-Gottesdienste haben, solche abhalten sollten.
Eine Zweig-Kirche, die den Vorschriften des Handbuchs Der Mutter-Kirche von Mary Baker Eddy gemäß einen Sonntags-Gottesdienst und die Mittwochabend-Versammlung abhält, genügt den Forderungen der Satzungen in bezug auf ihre Gottesdienste, bis die örtlichen Verhältnisse nach bestem Ermessen der Mitgliedschaft mehr als einen Sonntags-Gottesdienst erforderlich machen.
Zweige Der Mutter-Kirche müssen selber bestimmen, ob es ratsam ist, zwei Sonntags-Gottesdienste abzuhalten (siehe Art. XXIII, Abschn. 1 u. 10). Ein Teil von Abschnitt 1 lautet: „Die Mutter-Kirche Christi, Wissenschafter, darf keine allgemeine amtliche Aufsicht über andre Kirchen führen, noch darf sie von andern beaufsichtigt werden.”
Bekanntmachung
[Aus dem Christian Science Sentinel vom 22. September 1923]
Der Schatzmeister Der Mutter-Kirche, Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, in Boston, Massachusetts, ist ermächtigt worden, Beiträge für das Unterstützungswerk in Japan von Einzelpersonen sowie von Zweig-Kirchen und Vereinigungen in Empfang zu nehmen.
Beiträge zu diesem Zweck wolle man an Edward L. Ripley, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Boston, Massachusetts, V. S. A., senden. Die Verwendung der Gelder unterliegt dem Beschluß des Vorstands der Christlichen Wissenschaft.
Sobald sich herausstellt, daß das Bedürfnis, zu dessen Stillung der Fonds ins Leben gerufen wurde, nicht mehr besteht, werden die Direktoren den Rest des Fonds je nach Bedarf für andre Hilfszwecke verwenden.
Die Summe der am Sonntag, den 9. September, in Der Mutter-Kirche im Morgenund Abendgottesdienst veranstalteten Kollekte, die über den Durchschnittsbetrag der Sonntagskollekten hinausging, ist dem Hilfsfonds für Japan zugewendet worden.
