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Aus der Mai 1931-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die Einsender von Aufsätzen, Gedichten und Zeugnissen als Beiträgen zu den Zeitschriften werden gebeten, die Quelle aller in ihrer Einsendung vorkommenden wörtlich angeführten oder nur angedeuteten Stellen anzugeben, und zwar sollte nicht nur der Name des Verfassers und des Werks, dem die Anführung entnommen ist, sondern auch das Kapitel und die Seite angegeben sein.

Die christlich-wissenschaftliche Verlagsgesellschaft nimmt religiöse Aufsätze und religiöse Gedichte nur von Mitgliedern Der Mutter-Kirche an. Beiträge von diesen sind herzlich willkommen. Für das Christian Science Journal, den Christian Science Sentinel oder den Christian Science Monitor bestimmte metaphysische oder religiöse Aufsätze sollten unter der Adresse: The Christian Science Publishing Society, Journal and Sentinel Editorial Department, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts eingesandt werden. Unter dieser Adresse sind auch Aufsätze und Gedichte einzusenden, die für irgend eine Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft bestimmt sind; doch müssen sie so beschaffen sein, daß sie zuerst im Journal oder Sentinel veröffentlicht werden können. Ein Merkblatt für Einsender von religiösen Aufsätzen und Gedichten kann vom Journal and Sentinel Editorial Department bezogen werden.

Auch überzeugende Zeugnisse über christlich-wissenschaftliches Heilen heißt das Journal and Sentinel Editorial Department willkommen. Jedes Zeugnis muß von jemand unterzeichnet sein, der die Heilung entweder selber erlebt hat oder in engem Zusammenhang damit steht. Ferner muß jedes Zeugnis beglaubigt sein und zwar von drei Mitgliedern Der Mutter-Kirche, die entweder die Heilung selber beobachtet haben oder für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisausstellers einstehen können. Dieser sollte die drei Beglaubigungen beibringen. Kennt er keine drei Mitglieder Der Mutter-Kirche, so genügt seine notarisch beglaubigte eidliche Erklärung. In diesem Falle sollte er jedoch womöglich die Beglaubigung von einem oder zwei Mitgliedern Der Mutter-Kirche beibringen. Vollständige Adressen des Zeugnisausstellers und seiner Bürgen sollten bei jedem Zeugnis angegeben sein.

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