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Richtiges Folgern beim Ausüben der Wissenschaft

Aus der September 1932-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Zwischen Gerichtsverhandlungen und richtigem Folgern in der Christlichen Wissenschaft besteht eine gewisse Ähnlichkeit; denn beiden liegen die allgemeinen Regeln der Folgerichtigkeit zu Grunde. Mrs. Eddy deutet dies an, wenn sie im christlich-wissenschaftlichen Lehrbuch „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift” (S. 430–442) zur Veranschaulichung der christlich-wissenschaftlichen Krankenheilung die Allegorie eines Gerichtsverfahrens gebraucht, in die man sich mit Nutzen vertiefen kann. Wie Jesus zur Darstellung einfacher, aber tiefer Wahrheiten Gleichnisse gebrauchte, so gebrauchte Mrs. Eddy gelegentlich die Allegorie, um auf etwas Wichtiges Nachdruck zu legen. Sie schrieb die Geschichte eines mentalen Falles vor Gericht, wie sie ihr durch Offenbarung zuteil wurde: die Schilderung des Verhörs des sterblichen Menschen vor dem Richter Medizin wegen Übertretung gewisser Gesundheitsgesetze. Nach Vernehmung verschiedener Zeugen, nämlich des Vertreters der Gesundheitsgesetze, der belegten Zunge, der blassen Haut, des Nervs, der Sterblichkeit und des Todes, wird der sterbliche Mensch zum Tode verurteilt. Dann übernimmt der Anwalt Christliche Wissenschaft den Fall und bringt ihn vor das höchste Gericht des Geistes, wo das Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen wird.

Was können wir hieraus lernen? Beim Verhör vor dem niederen Gericht verteidigte niemand den armen sterblichen Menschen. Die Geschworenen, bestehend aus der Physiologie, dem Hypnotismus, dem Neid u. a., hörten die gegen den Angeklagten vorgebrachten Zeugenaussagen. Der Richter Medizin waltete seines Amtes und verurteilte den Angeklagten zum Tode, ohne daß sich eine Stimme zu dessen Gunsten erhoben hätte. Aus Furcht hatte der Angeklagte offenbar alles gegen ihn Vorgebrachte zugegeben, ohne daß er auch nur die geringste Anstrengung gemacht hätte, die Zeugenaussagen zu widerlegen oder sich zu verteidigen. Er war tatsächlich mit dem Irrtum einverstanden, und die Folgen schienen beängstigend.

Ein solches Urteil ist aber nicht endgültig; denn in dieser Allegorie tritt die Christliche Wissenschaft als würdige Ratgeberin auf, und sie erweist sich auch als solche. Es wird rechtmäßige Berufung beim höheren Gericht eingelegt. Dem niederen Gericht unter dem Vorsitz des Richters Medizin wird die Rechtsgewalt über den Menschen abgesprochen. Es wird geltend gemacht, daß der Geist das Recht habe, gegen die Ansprüche des Irrtums Stellung zu nehmen, und der Irrtum wird zurechtgewiesen. Es wird vorgebracht, daß es ungesetzlich sei, jemand, der unschuldig gehandelt hat, mit dem Tode zu bestrafen, und daß die Zeugenaussagen gegen den Angeklagten unwahr seien, es liege ferner kein Vergehen vor, es gebe keine Krankheit, weil sie ungesetzlich sei, und schließlich sei der Angeklagte nur dem Gesetz Gottes untertan. Der Vorsitzer des Obergerichts des Geistes erklärt am Schlusse seiner Ausführungen (S. 442): „Der Mensch wird der Übertretung physischer Gesetze unschuldig befunden, weil es keine solchen Gesetze gibt”, worauf der Angeklagte freigesprochen wird.

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