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Aus der Januar 1935-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Mitteilung

Ein Einheitspreis von 3 Reichsmark für den Dollar in Deutschland wird bis auf weiteres von Harry J. Hunt, Vertreter der Verleger, von der christlich-wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft und vom Schatzmeister Der Mutterkirche bei Bezahlung der Schriften der Mary Baker Eddy, der christlich-wissenschaftlichen Zeitschriften und anderer christlich-wissenschaftlicher Schriften der Verlagsgesellschaft sowie der Kopfsteuer der Mitglieder Der Mutterkirche angenommen. Die Einzahlungen können weiterhin an Herrn Alfred Bode, Berlin N. W. 7, Unter den Linden 59A, Konto Nr. 63805, Postcheckamt Berlin gesandt werden.

Von der Schriftleitung

Aufsätze, Gedichte und Zeugnisse

Die christlich-wissenschaftliche Verlagsgesellschaft nimmt nur von Mitgliedern Der Mutterkirche religiöse Aufsätze und religiöse Gedichte an. Für das Journal, den Sentinel oder den Monitor bestimmte religiöse Aufsätze sollten tunlichst von dem Einsender selber an das Journal, Sentinel and Herald Editorial Department, One, Norway Street, Boston, Massachusetts, U.S.A., gesandt werden. Dies gilt auch für Aufsätze und Gedichte, die für irgend eine Ausgabe Des Herolds der Christlichen Wissenschaft bestimmt sind; sie müssen aber so beschaffen sein, daß sie zuerst im Journal oder Sentinel veröffentlicht werden können. Ein Merkblatt für Einsender von religiösen Aufsätzen und Gedichten ist auf Ersuchen von der Schriftleitung erhältlich.

Überzeugende Zeugnisse über christlich-wissenschaftliches Heilen sind ebenfalls erwünscht. Jedes Zeugnis muß von drei Mitgliedern Der Mutterkirche beglaubigt sein, die entweder von der Heilung wissen oder für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisausstellers einstehen können. Kennt dieser jedoch keine drei Mitglieder Der Mutterkirche, so kann er eine notarisch beglaubigte eidliche Erklärung einsenden. In diesem Falle sollte er aber womöglich die Beglaubigung von einem oder zwei Mitgliedern Der Mutterkirche beibringen. Die Beglaubigungen sollte sich der Zeugnisaussteller selber verschaffen. Er und seine Bürgen sollten in jedem Zeugnis ihre vollständigen Adressen angeben.

Quellenangabe wörtlich angeführter Stellen

Die Einsender von Beiträgen zu den Zeitschriften — Aufsätzen, Gedichten und Zeugnissen — werden gebeten, die Quelle aller wörtlich angeführten oder nur angedeuteten Stellen anzugeben, und zwar sollte nicht nur der Name des Verfassers und des Werkes, dem eine Anführung entnommen ist, sondern auch die Seite oder die Stelle angegeben sein.


Vom Vertreter der Verleger

Werke von Mrs. Eddy

Bestellungen auf Werke der Mrs. Eddy und Geldsendungen dafür richte man an Harry J. Hunt, Publishers’ Agent, One, Norway Street, Boston, Massachusetts, V.S.A.


Von der christlich-wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft

Zeitschriften, Bibeln usw.

Alle Bestellungen auf Zeitschriften, Bibeln, Liederbücher, Broschüren und sonstige Verkaufsgegenstände richte man mit beigefügter Zahlungsanweisung an The Christian Science Publishing Society, One, Norway Street, Boston, Massachusetts, V.S.A.

Vom christlich-wissenschaftlichen Vorstand

Alle für den christlich-wissenschaftlichen Vorstand bestimmten Briefe richte man an The Christian Science Board of Directors, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, V.S.A., nicht an Einzelpersonen.

Vom Schriftführer Der Mutterkirche

Bewerbung um Mitgliedschaft.— Briefe, in denen es sich um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche handelt, richte man an Ezra W. Palmer, Clerk, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, V.S.A., wo auch Vordrucke für Aufnahmegesuche erhältlich sind. Kabeladresse: Church, Boston.

Kirchen-Glaubenssätze.— Die Glaubenssätze Der Mutterkirche, Der Ersten Kirche Christi, Wissenschafter, für den Gebrauch der Zweigkirchen Christi, Wissenschafter, sind auf gefaltete Bogen gedruckt, die genug Platz frei lassen, um ein Gesuch um Aufnahme als Mitglied in einer Zweigkirche oder Auszüge aus deren Satzungen hinzufügen zu können. Da die Glaubenssätze verlagsrechtlich geschützt sind, dürfen Zweigkirchen und Vereinigungen sie nicht als Teil ihrer Satzungen oder auf Aufnahmegesuche um Mitgliedschaft drucken. Für beide Zwecke können Vordrucke vom Schriftführer Der Mutterkirche zu 75 Cents für 100 Stück bezogen werden. Weniger als 100 Stück werden nicht abgegeben. Die großen Bogen dienen als Vordrucke für Aufnahmegesuche, die kleinen zum Binden in Heftform. Wenn nichts Besonderes angegeben ist, wird die größere Ausgabe geschickt. Der Betrag ist mit der Bestellung einzusenden und an den Schriftführer Der Mutterkirche zu richten. Briefmarken sind nicht erwünscht.

Die Glaubenssätze sind in beiden Größen auch in deutscher, französischer, italienischer und polnischer Sprache erhältlich mit dem englischen Wortlaut auf der Seite gegenüber.

Briefe hierüber richte man an Ezra W. Palmer, Clerk, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, V.S.A.

Vom Kirchenschatzmeister

Kopfsteuer.— Laut Artikel VIII, Abschnitt 13 des Kirchenhandbuchs soll „jedes Mitglied Der Mutterkirche jährlich eine Kopfsteuer entrichten” und sie „alle Jahre dem Schatzmeister übermitteln”. Diese Kopfsteuer von „nicht weniger als einem Dollar” kann während des Rechnungsjahres (1. Mai 1934 bis 1. Mai 1935) jederzeit bezahlt werden; es ist jedoch erwünscht, daß sie möglichst während des Halbjahres vom Oktober 1934 bis März 1935 je einschließlich eingesandt wird. Bei der Einsendung sollte dem Schatzmeister jede Änderung in der Wohnadresse mitgeteilt werden.

Beiträge zu dem Fonds für die Wohltätigkeitsanstalten, dem Förderungs- und Erweiterungsfonds, für den christlich-wissenschaftlichen Wohltätigkeitsverein in Boston, das christlich-wissenschaftliche Heim Pleasant View in Concord, New Hampshire, den christlich-wissenschaftlichen Wohltätigkeitsverein an der Küste des Stillen Meeres, zu dem Umbau- und Einrichtungsfonds und den verschiedenen anderen Fonds Der Mutterkirche wie dem Allgemeinen Fonds und dem Stiftungsfonds sind willkommen.

Man richte alle Zahlungen an Edward L. Ripley, Treasurer, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, V.S.A.

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