[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 2. Januar 1937]
Eine christlich-wissenschaftliche Kirche in einer Stadt im Westen erfuhr einen Zuwachs an Mitgliedern, nachdem die Zahl der Bewerbungen um Mitgliedschaft während einer Reihe von Jahren abgenommen hatte. Es zeigte sich, daß in dem unmittelbaren Felde dieser Zweigkirche viele, die die Christliche Wissenschaft liebten und ihre Dankbarkeit für empfangene Segnungen auszudrücken wünschten, die Gottesdienste besuchten. Aber sie hatten gezögert, sich um Mitgliedschaft in einer christlich-wissenschaftlichen Kirche zu bewerben, weil sie glaubten, den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, die nach ihrer Ansicht mit solcher Mitgliedschaft verknüpft waren. Es wurde eine Änderung vorgenommen in der Art und Weise, Mitglieder und vorausichtliche Mitglieder an das Vorrecht und die Pflicht zu erinnern, die Kirche finanziell zu unterstützen. Es wurde ihnen der zur Deckung der Ausgaben für die Kirchentätigkeiten und zur Erhaltung des Kircheneigentums nötige Betrag mitgeteilt, und sie wurden ermutigt, sich einverstanden zu erklären, beizutragen, was sie konnten und den Betrag zu erhöhen, wenn die Umstände es erlaubten. Auch wurde ihnen gesagt, daß ihre Beiträge eher eine Sache des Beweises als eine Forderung seien. Die Zahl der Bewerbungen um Mitgliedschaft in dieser Zweigkirche hat sich beträchtlich erhöht; die Kirche kommt ihren Verpflichtungen schneller nach, und die Tätigkeit und der Fortschritt der Mitglieder liefern den Beweis ihrer Aufrichtigkeit.
Gewöhnlich möchten die Mitglieder einer Zweigkirche oder einer Vereinigung den Betrag kennen, der zur Fortführung der Kirchenarbeit und zur Bezahlung einer etwa vorliegenden Schuld nötig ist. Eine solche Aufklärung hilft ihnen, die Höhe ihrer Beiträge zu bestimmen. Manche Zweigkirchen unterbreiten ihren Mitgliedern entweder in einer Geschäftssitzung oder durch schriftliche Mitteilung eine Aufstellung der Ausgaben und Verpflichtungen der Kirche. Andere Kirchen haben das Verfahren hilfreich gefunden, daß jeder bei einer Mitgliederversammlung Anwesende auf einem Zettel den Betrag angibt, den er regelmäßig beizusteuern gedenkt. Die Zettel sind nicht unterschrieben und werden vernichtet, sobald die Gesamtsumme der so gezeichneten Beträge festgestellt ist. Verschiedene Verfahren sind schon angewandt worden, um den einzelnen Mitgliedern Gelegenheit zu geben, zu erklären, was sie zur Unterstützung der Kirchenarbeiten beizutragen hoffen, ohne daß sie sich verpflichten, einen gewissen Betrag zu geben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß solche freiwillig gezeichneten Beträge gewöhnlich eingehen, und die Mitglieder geben ihre Beiträge freiwillig und freudig.
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