Bewerbungen um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche werden Artikel XIII, Abschnitt 2 des Handbuchs Der Mutterkirche gemäß von den Christlich-Wissenschaftlichen Direktoren zweimal jährlich genehmigt.
Jedem Bewerber, dessen Gesuch bei der Schriftführerin eingeht, wird der Empfang des Gesuchs in einem Briefe bestätigt, der aber nicht als Genehmigung seiner Bewerbung aufzufassen ist. Wenn diese von den Direktoren ordnungsgemäß genehmigt ist, wird er sofort von der Schriftführerin davon benachrichtigt.
Wenn eine Bewerbung abgesandt worden ist und der Bewerber nach geraumer Zeit keine Empfangsbestätigung erhalten hat, sollte er bei der Schriftführerin anfragen, ehe er eine zweite Bewerbung einsendet. Dadurch wird die Möglichkeit einer doppelten Bewerbung vermieden. Aber Bewerbungen, die erst in dem der Mitgliederaufnahme vorausgehenden Monat eingehen, werden erst nach dieser Aufnahme bestätigt.
Formulare für Bewerbungen um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche sind in den christlich-wissenschaftlichen Lesezimmern und von den Schriftführern der Zweigkirchen und Vereinigungen erhältlich. Sie können auch jederzeit von Miß Mary G. Ewing, Clerk, 107 Falmouth Street, Boston 15, Massachusetts, bezogen werden.
Bitte anmelden, um diese Seite anzuzeigen
Sie erlangen vollständigen Zugriff auf alle Herolde, wenn Sie mithilfe Ihres Abonnements auf die Druckausgabe des Herold ein Konto aktivieren oder wenn Sie ein Abonnement auf JSH-Online abschließen.