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Die zwei großen Gebote

Aus der November 1948-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Tief an den Wurzeln der Geschichte eines Volkes liegt sein Begriff des Gesetzes. Völker ernten Segen oder ermangeln des Segens, je nach der Billigkeit ihrer Rechte und Gesetze und der Gerechtigkeit, mit der diese angewandt werden. Ziel und Zweck guter Gesetze ist zu schützen und zu berichtigen, und zwar von der Basis aus, „daß alle Menschen gleich geschaffen sind, daß alle von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind, und daß zu diesen Leben, Freiheit und das Streben nach dem Glück gehören“ — um jene unsterblichen Worte aus der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung zu zitieren.

Menschengemachte Gesetze werden erlassen, um menschengemachte Systeme zu regulieren. Des Menschen höchster Begriff des Gesetzes ist derjenige, der dem geistigen Gesetz am nächsten kommt, und dementsprechende Gesetze leiten ihre Lebensfähigkeit und Kraft von Gott, dem Geist, ab. Das Materielle vermischt sich nicht mit dem Geistigen. Das Sterbliche und das Unsterbliche haben nichts miteinander zu tun. Der Geist und die Materie sind Gegensätze, die sich niemals ausgleichen können.

Wie können sich dann die Gesetze Gottes, des Geistes, in einem Gesetzbuch auswirken, das vom Menschengeschlecht verfaßt wird? Die Antwort ist, daß alles, was grundlegendes geistiges Gesetz andeutet oder ausdrückt, nicht menschlichen Ursprungs ist, denn es hat seinen Ursprung in dem Gemüt, das Gott ist, und existiert ewig in diesem Gemüt. Laßt uns zum Beispiel annehmen, ein Gesetzgeber erläßt ein Gesetz, um etwa den Preis der Lebensmittel zu regulieren. Bei der Erlassung dieses Gesetzes bemüht er sich, allen gerecht zu werden.

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