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Was dürfen die Lektionen enthalten?

Aus der Mai 1953-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Ein Lehrer der Sonntagsschule mag sich wohl gelegentlich fragen: „Unterrichte ich meine Schüler in der Weise, wie unsre Führerin, Mary Baker Eddy, sie gelehrt haben würde?“ Vielleicht war es eine ähnliche Frage, die den Anlaß gab zu den folgenden zwei Briefen von Mitarbeitern aus Mrs. Eddys Sekretariat. Die Ausführungen in diesen Briefen erläutern den Abschnitt „Gegenstand der Lektionen“ in den Kirchensatzungen (Handbuch Der Mutterkirche, Art. XX, Abschn. 3), der im einzelnen angibt, was die Schüler zuerst gelehrt werden und was dann folgen soll. Nachstehend bringen wir eine Wiedergabe dieser Briefe, wie sie im Christian Science Sentinel vom 6. Juli 1935 erschienen. Ein Teil des einen Briefes lautet:

„Als unsre Führerin die Kirchensatzung über den ‚Gegenstand der Lektionen‘ gab, war es nicht ihre Absicht, den Unterricht in der Sonntagsschule auf ein wörtliches Auswendiglernen der angegebenen Bibelstellen zu begrenzen. Sie wünschte statt dessen, daß die Kinder die Bedeutung von den Zehn Geboten, dem Gebet des Herrn mit seiner geistigen Auslegung und den Seligpreisungen gelehrt werden sollten.

Diese geistigen Grundlehren sollten an Hand von praktischen Erklärungen und alltäglichen Beispielen der Liebe, des Gehorsams und des Guten so klar gemacht werden, daß das Kind ihren Geist erfaßt, sie versteht und sich infolgedessen dafür interessiert.

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