In einer Zeit, in der die sittlichen und geistigen Werte in der akademischen Welt und in gesellschaftlichen und geschätlichen Kreisen im Absinken begriffen sind, ist es gut, darüber nachzudenken, was es heißt, sittliche Freiheit zu haben. Heißt es, die Freiheit zu haben, das zu tun, was einem gefällt, sei es recht oder unrecht? Natürlich nicht. Es bedeutet, in einem solchen Maße vom Irrtum frei zu sein, daß man zwischen dem, was recht, und dem, was unrecht ist, zu unterscheiden vermag, daß man imstande ist, sich für das zu entscheiden, was recht ist, und sich zu weigern, das zu tun, was unrecht ist.
Aber auf gewissen Gebieten gibt es verschiedene Grade von Recht und Unrecht. Unter diesen Umständen haben wir sittliche Freiheit, wenn wir imstande sind, uns für das bessere von zwei relativ rechten Dingen und für das geringere von zwei relativ unrechten Dingen zu entscheiden.
Auf diese Weise erläutert Mrs. Eddy dieses Thema in einem Artikel über „Die Ehe“ in ihrem Buch „Vermischte Schriften“. Sie sagt auf Seite 288: „Bei menschlichen Handlungen beginnt die Weisheit mit dem nächst Rechten unter den obwaltenden Umständen, und von da aus vollbringt sie das unbedingt Rechte.“ Wenn wir „mit dem nächst Rechten unter den obwaltenden Umständen“ beginnen und auf dieser Basis fortfahren, erfüllen wir das moralische Gesetz und machen Fortschritte, bis wir „das unbedingt Rechte“ vollbringen.
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