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Gelegenheiten für den Schüler, der keinen Lehrer mehr hat

Aus der Juni 1972-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft

The Christian Science Journal


[“Opportunities for the Pupil Without a Teacher” from The Christian Science Journal, ]

Wenn ein Lehrer nicht mehr hier ist, haben die Mitglieder seiner Vereinigung die Gelegenheit und die Pflicht, mit frischem Eifer und erneuter Hingabe fortzufahren. Um die Vereinigung in ihrer weiteren Entfaltung zu unterstützen, hat Mrs. Eddy in Artikel XXVII Abschnitt 2 des Handbuchs Der Mutterkirche vorgesehen, daß die Vereinigung einen erfahrenen Christlichen Wissenschafter erwählen kann, der ihre jährliche Versammlung leitet.

Gelegentlich mag ein Schüler durch einen Umstand verhindert sein, seine eigene Schülervereinigung zu besuchen. Artikel XXVI Abschnitt 7 sieht vor, daß er in einem solchen Falle um eine Einladung zur Teilnahme an einer anderen Schülerversammlung nachsuchen kann. Aber der Geist der Satzung deutet darauf hin, daß dies eine Ausnahme, nicht die Regel sein sollte. Der Schüler eines Lehrers, der weitergegangen ist, braucht das geschäftsführende Komitee seiner Vereinigung nicht um Genehmigung zum Besuch einer anderen Vereinigung zu bitten; es wäre aber oft angebracht, das Komitee von seiner Absicht in Kenntnis zu setzen.

Dem Schüler eines Lehrers, dem die Erlaubnis zu unterrichten entzogen wurde und dessen Vereinigung infolgedessen aufgelöst ist, ist es nicht gestattet, an der Versammlung einer anderen Vereinigung teilzunehmen oder die Erlaubnis dazu einzuholen; der Schüler darf erst dann eine Vereinigung besuchen, wenn er noch einmal Klassenunterricht gehabt hat.

Das Kirchenhandbuch enthält keine Bestimmung über das Auflösen einer Vereinigung; dies wird also nie getan, bis die geringe Mitgliederzahl den Schritt unvermeidlich macht. Es ist nicht vorgesehen, daß sich Mitglieder von zwei oder mehr Vereinigungen zusammenschließen können oder daß die gesamte Mitgliedschaft einer Vereinigung eingeladen werden kann, die Versammlung einer anderen Schülervereinigung geschlossen zu besuchen.

Wenn die Vereinigung eines Lehrers aufgelöst ist, kann jedes einzelne Mitglied unter Artikel XXVI Abschnitt 7 des Kirchenhandbuchs eine Einladung zur Teilnahme an einer anderen Schülerversammlung zu erhalten suchen. Es sollte keine ständige Vereinbarung treffen, aber es kann Jahr für Jahr eine Einladung von derselben Vereinigung erbitten. Dem Lehrer oder geschäftsführenden Komitee einer Vereinigung steht es vollkommen frei, dem Gesuch um eine Einladung zu entsprechen oder nicht.

Mrs. Eddy schreibt über das Kirchenhandbuch folgendes (Art. XXXV Abschn. 1): „Es steht einzig da und ist ganz besonders dazu geeignet, den sich entwickelnden Gedanken zu bilden und ihn mit göttlicher Liebe zu umgeben.“ Der Schüler, der keinen Lehrer mehr hat, kann in dieser Gewißheit Trost finden. Er kann im Kirchenhandbuch tatsächlich alle für die Unterstützung und Förderung seines geistigen Wachstums notwendigen Bestimmungen finden. Seine Gelegenheit besteht darin, diesen Vorschriften zu vertrauen und von allem, was sie ihm bieten, Gebrauch zu machen. Wenn er dies tut, wird er sich niemals verlassen oder enttäuscht fühlen; er wird vielmehr mit einem unbeeinträchtigten Begriff davon vorwärtsgehen, was der Unterricht und die Schülerversammlungen für jeden Christlichen Wissenschafter bedeuten können.

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